Sven Giegold

EU-Steuertag: Niederlage im Apple-Beihilfefall muss zum Steuer-Weckruf für die deutsche Ratpräsidentschaft werden

Heute hat das Europäische Gericht (EuG) sein Urteil im Staatsbeihilfeverfahren zu Apple und Irland gesprochen. Das Gericht hat die Entscheidung der Kommission zu illegaler Staatsbeihilfe annuliert. Im August 2016 war die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen, dass Steuervorentscheide, die Apple in Irland genehmigt wurden, sowie die europäische Unternehmensstruktur von Apple zu illegalen staatlichen Beihilfen geführt haben. Die Kommission entschied, dass Apple 13 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen als nicht gezahlte Steuern an den irischen Staat zurückzahlen sollte. Dies ist bisher die größte Summe für einen Beihilfefall. Irland und Apple hatten die Entscheidung vor dem Europäischen Gericht angefochten.

Zudem hat die EU-Kommission heute ihren Steuer-Aktionsplan präsentiert. Der Plan hat den Kampf gegen Steuerbetrug und die Vereinfachung von Steuergesetzgebung zum Ziel. Diesen Aktionsplan, bestehend aus Maßnahmen der neuen EU-Kommission im Kampf gegen Steuerflucht- und Vermeidung, hatte mir Steuerkommissar Paolo Gentiloni in seiner Anhörung vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss letztes Jahr zugesagt. Das von uns Grünen lang geforderte Mehrheitsverfahren in Steuerfragen auf Basis von Vertragsartikel 116 soll nur geprüft werden, einen konkreten Vorschlag legt die Kommission nicht vor. Das Kapitel Unternehmensbesteuerung und Digitalbesteuerung ist im Aktionsplan ausgeklammert  Dazu will die Kommission im Herbst separate Vorschläge vorlegen, je nach Ausgang der internationalen Verhandlungen der OECD.

 

Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament erklärt:

“Das heutige Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) zu unerlaubter Staatsbeihilfe für Apple durch Irland ist ein Rückschlag im Kampf gegen Steuerdumping in Europa. Die EU-Beihilfevorschriften sind völlig unzureichend, um Steuerdumping in Europa zu bekämpfen. Dies muss ein Weckruf für die Kommission und den Ministerrat sein, die Steuergesetzgebung zu verschärfen. Die EU braucht dringend effektive Mindeststeuersätze, eine gemeinsame und konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage und öffentliche Steuertransparenz. 

Die deutsche Ratspräsidentschaft muss die derzeit blockierten Steuerreformvorschläge auf die Tagesordnung des ECOFIN-Rates setzen und eine Mehrheit für öffentliche Steuertransparenz von Großunternehmen sichern. Bundesfinanzminister Scholz ist jetzt am Zug. Der Rat muss zu Mehrheitsentscheidungen in Steuerfragen übergehen, und die Kommission sollte neue Vorschläge zur Steuergesetzgebung auf Basis von Artikel 116 der Verträge vorlegen, um Vetos einzelner Mitgliedstaaten zu vermeiden. Deutschland muss seinen Widerstand gegen öffentliche Steuertransparenz von Großunternehmen aufgeben. Angesichts der enormen öffentlichen Ausgaben zur Bekämpfung der Covid-19-Krise erwarten die Bürger jetzt europäische Erfolge für gerechte Steuereinnahmen.“

„Das Europaparlament sollte eine Anhörung organisieren und mit Kommission und Ratspräsidentschaft diskutieren, wie wir endlich für Steuergerechtigkeit in der EU sorgen können.”

“Der Aktionsplan der EU-Kommission klammert die wichtigsten Fragen nach dem Urteil aus. Der Plan verschiebt Digitalbesteuerung, Unternehmenssteuern und Mehrheitsentscheidungen in Steuerfragen auf später. Der Aktionsplan bietet keine Antworten auf das Scheitern der EU-Kommission heute vor Gericht.“

 

Link zum Apple-Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=228621&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=9548405

Jean-Claude Junckers Versprechen zu Artikel 116 AEUV (ab Minute 53:04 des Videos):
https://www.youtube.com/watch?v=puTxGWX9Igo

Grüner 10-Punkte-Plan für mehr Steuergerechtigkeit:
http://extranet.greens-efa-service.eu/public/media/file/1/6021

 

Artikel 116 AEUV:

(ex-Artikel 96 EGV)

Stellt die Kommission fest, dass vorhandene Unterschiede in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt verfälschen und dadurch eine Verzerrung hervorrufen, die zu beseitigen ist, so tritt sie mit den betreffenden Mitgliedstaaten in Beratungen ein.

Führen diese Beratungen nicht zur Beseitigung dieser Verzerrung, so erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die erforderlichen Richtlinien. Es können alle sonstigen in den Verträgen vorgesehenen zweckdienlichen Maßnahmen erlassen werden.

 

Hintergrund zum Apple-Staatsbeihilfe-Fall:

Das Urteil wird Auswirkungen über den Apple-Fall hinaus haben, da es für Wettbewerbskommissarin Vestager eine Grundsatzentscheidung darstellt. Apple und Irland könnten das heutige Urteil theoretisch erneut anfechten.

Die heutige Entscheidung zugunsten von Apple und Irland ist ein Rückschlag für die Kommission und ihr Bestreben der letzten Jahre, gegen große Unternehmen vorzugehen, die durch staatliche Beihilfen Steuern vermeiden.

 

Hintergrund zum Steuer-Aktionsplan:

Im Aktionsplan kündigt die EU-Kommission unter anderem an, den Kampf gegen grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug zu verschärfen, administrative Hürden für Unternehmen zu senken und zu prüfen, wie nationale Vetos in Steuerfragen durch die Anwendung von Artikel 116 als Rechtsbasis addressiert werden können. Einen konkreten Vorschlag für die Anwendung von von Artikel 116 AEUV hat die Kommission nicht vorgelegt. Allgemein besteht die Möglichkeit zu Artikel 116, wenn Unterschiede zwischen den Regeln der Mitgliedstaaten bestehen, die zu einer Wettbewerbsverzerrung auf dem Binnenmarkt führen und vorherige Versuche der Kommission gescheitert sind, diese Unterschiede durch Beratungen mit den Mitgliedstaaten zu beseitigen.

Dies hatte das Europaparlament auf Initiative von uns Grünen zum ersten Mal 2015 im Bericht des TAXE-Sonderausschusses gefordert. Zudem schlägt die Kommission eine Revision der Richtlinie zur administrativen Kooperation (DAC) vor, um Plattformunternehmen wie Uber oder AirBnB künftig dazu zu verpflichten, die Umsätze ihrer Fahrer oder Vermieter an die Steuerbehörden zu melden. Daneben will die Kommission eine Stellungnahme vorlegen über gute Governance im Kampf gegen Steuerflucht.

Rubrik: Europaparlament, Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!