Sven Giegold

Großer grüner Erfolg: Europäische Kommission empfiehlt Revolution bei der Bekämpfung von Geldwäsche in der EU

Während die neu gewählte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen noch mit der Rekrutierung von Mitgliedern für ihr Kollegium beschäftigt ist, skizzierte die bestehende EU-Kommission zukünftige Prioritäten im Bereich der Geldwäschebekämpfung (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF). Die neue Mitteilung „Hin zu einer besseren Umsetzung des AML/CTF-Rahmens der EU“ gibt einen Überblick über die vier in dieser Woche veröffentlichten Berichte und zieht erste Schlussfolgerungen: Der supranationale Risikobewertungsbericht enthält eine Aktualisierung der sektoralen Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Berichte zur Bewertung der jüngsten namhaften Fälle von Geldwäsche im Finanzsektor, der nationalen Geldwäschemeldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs) und die Verknüpfung der zentralen nationalen Bankregister analysieren die Mängel bei der derzeitigen Aufsicht und Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäschebekämpfung und zeigen Wege auf, wie diese behoben werden können.

Als Grüne/EFA im Europäischen Parlament treiben wir die Bekämpfung der Geldwäsche in der EU seit mehr als 5 Jahren voran. Nach einer Reihe von Geldwäscheskandalen haben wir auch im Rat und auch bei der Bundesregierung wachsende Unterstützung gefunden. Das EU-Exekutivorgan schlägt nun ein harmonisierteres Anti-Geldwäsche-Regelwerk vor, indem eine direkt anwendbare Verordnung an die Stelle der existierenden EU-Geldwäscherichtlinie tritt. Ferner schlägt die EU-Kommission eine EU-Geldwäschemeldestelle (FIU) vor, die die Arbeit der nationalen FIUs koordiniert, und eine völlig neue EU-Behörde zur Geldwäsche-Überwachung. Zusammengenommen stellen diese Maßnahmen nicht weniger als eine Revolution des unzureichenden ANti-Geldwäsche-Rahmens dar, der derzeit in der EU gilt.

Auf Grundlage der Analyse von zehn öffentlich bekannten Geldwäscheskandalen, an denen EU-Banken im Zeitraum 2012-2018 beteiligt waren, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass sowohl die Kreditinstitute als auch die nationalen Abti-Geldwäsche-Aufsichtsbehörden ernsthafte Mängel aufweisen: „Es scheint ein gemeinsames strategisches Ziel zur Verhinderung der Geldwäsche bei der Vielzahl der beteiligten institutionellen Akteure nicht gegeben zu haben“. Ebenso warnt die Kommission, dass die nationalen Meldestellen ihrer Verpflichtung zum Informationsaustausch mit anderen nationalen Meldestellen oder nationalen Anti-Geldwäsche-Behörden nicht nachkommen. Wie von der Fraktion Grüne/EFA gefordert, hält die Kommission eine verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Verknüpfung der nationalen zentralisierten Bankkontenregister für dringend erforderlich.

In Bezug auf die Geldwäscherisiken in der gesamten EU listet die Kommission drei neue Sektoren auf, die die Grünen/EFA bereits als besonders anfällig eingestuft hatten: Profifußball, Freihäfen sowie Staatsbürger- und Aufenthaltsregelungen für Investoren („goldene Visa“). Ebenso teilt die Kommission die Bedenken der Grünen/EFA gegenüber der aufsichtlichen Selbstregulierung von freien Berufen wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, externen Wirtschaftsprüfern, Notaren oder Immobilienmaklern. Mauritius Leaks als jüngster Steuer- und Geldwäscheskandal hat erneut bewiesen, dass die Kontrollen und die Meldung von Verdachtsfällen durch diese Finanzvermittler unerträglich schwach sind.

Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

„Das ist Sommer-Musik in meinen Ohren. Dieses Maßnahmenpaket bringt große Fortschritte im Kampf gegen schmutziges Geld in Europa. Effektive Geldwäschekontrollen sind im Kampf gegen die organisierte Kriminalität entscheidend. Die Bestandsaufnahme der Kommission über den derzeit unzureichenden Anti-Geldwäsche-Rechtsrahmen der EU sowie die vorgeschlagene Generalüberholung sind völlig richtig. Die Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament wird die Kommission zu den notwendigen legislativen Maßnahmen auffordern, die zur Überprüfung des europäischen Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind. In der Zwischenzeit werden wir die Kommission ermutigen, ihre Vertragsverletzungsverfahren zu verschärfen, damit die bestehenden Rechtsvorschriften tatsächlich vollständig angewendet werden. Neue Gesetze sind keine Entschuldigung für die Nichtbeachtung der bestehenden”.

Alle Dokumente sind hier verfügbar:

https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/criminal-justice/anti-money-laundering-and-counter-terrorist-financing_en

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