Sven Giegold

Rüstungsexporte: Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunkte für ein wertegeleitetes Rüstungsexportgesetz vor

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Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

unser Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat jetzt die Eckpunkte für das Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) vorgelegt, das im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Zukünftig werden bei der Entscheidung über Rüstungsexporte die Einhaltung der Menschenrechte und die europäische Rüstungszusammenarbeit ein höheres Gewicht haben. In den letzten Monaten habe ich mit den Mitarbeiter*innen im Bundeswirtschaftsministerium intensiv an der Konzeption des REKG gearbeitet.

Unsere Eckpunkte stehen unter dem Motto Verbindlichkeit, Restriktivität, Transparenz und Europa.

Erstmals sollen mit dem REKG die deutschen und europäischen Regeln in ein verbindliches deutsches Gesetz gegossen werden. Eine restriktive Praxis zum Export von Rüstungsgütern wird damit Gesetz, genauso wie die Stärkung europäischer Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich. Eine restriktive Rüstungsexportpolitik ist ein integraler Bestandteil unserer Außenpolitik und entspricht unseren Sicherheitsinteressen. Je näher andere Länder dieser Wertebasis stehen, desto eher sind Rüstungsexporte dorthin möglich und gerechtfertigt oder eben auch nicht. Unsere Rüstungsexportentscheidungen müssen der Verlässlichkeit der Empfängerstaaten in Fragen der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entsprechen. Ebenso werden die Unterstützung einer multilateralen Ordnung und weitere Sicherheitsinteressen berücksichtigt.

Die wichtigsten Elemente unserer Eckpunkte sind:

  • Verbindliche Kriterien schaffen: Erstmals soll für Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung ein Kriterienkatalog gesetzlich festgeschrieben werden, der für Rüstungsexportentscheidungen maßgeblich ist. Der gesetzliche Kriterienkatalog orientiert sich maßgeblich an den acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU zu Rüstungsexporten und wird um darüber hinausgehende Vorgaben aus den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung dazu ergänzt.
  • Menschenrechte stärken: Die Berücksichtigung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland wird durch die Einführung eines erweiterten Menschenrechts-Kriteriums größeres Gewicht erhalten. Eine restriktive Entscheidungspraxis – v.a. gegenüber Drittländern – wird damit unterstrichen. Künftig sollen Anträge für Empfängerländer mit angespannter Menschenrechtslage und bei fortdauernden und systematischen Verletzungen von Menschenrechten grundsätzlich abgelehnt werden.
  • Europa stärken: Gleichzeitig finden die Anforderungen, die sich aus der Zusammenarbeit mit unseren strategischen Partnern und einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation ergeben, Berücksichtigung in den Eckpunkten. So wird zum einen das Ziel einer europäischen Regulierung in Form einer EU-Rüstungsexportverordnung betont. Zum anderen sollen bei Kooperationsprojekten im Rüstungsbereich neue verbindliche Regelungen getroffen werden. Erstmals soll auch die Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen der projektbeteiligten Länder zum Export von gemeinschaftlich produzierten Rüstungsgütern ermöglicht werden. Damit wird der Stellenwert der rüstungsindustriellen Zusammenarbeit in Europa unterstrichen. Unfairer Standortwettbewerb um die laxe Anwendung europäischer Regeln wird damit Grenzen gesetzt.
  • Transparenz erhöhen: Die Transparenz über erteilte Genehmigungen wird mit verschiedenen Maßnahmen erhöht. Auch die Unterrichtung des Bundestages wird weiter verbessert.
  • Opferschutz stärken: Die Rechte derer werden gestärkt, die infolge qualifizierter Pflichtverstöße der Rüstungsexporteure zu Schaden an Leib und Leben kommen. Eine entsprechende zivilrechtliche Haftung kann unterstützend durch Verbände vor Gericht geltend gemacht werden.
  • Bürokratie abbauen: Das umständliche zweifache Genehmigungserfordernis bei der Ausfuhr von Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz wird in einem Verfahren konzentriert.

Die Eckpunkte werden wir nun mit den sicherheitsrelevanten Ressorts diskutieren. Darauf basierend werden wir dann den Gesetzesentwurf erarbeiten und ins Kabinett einbringen, bevor der Bundestag seine Beratungen zum Gesetzgebungsverfahren aufnehmen kann.

Bis dahin freuen wir uns über Feedback aus der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft! Teilt dazu auch gerne meinen Tweet hier.

Mit den Koalitionspartnern hat bisher nur eine Frühkoordinierung stattgefunden. Diese beinhaltet keine Zustimmung zu den Eckpunkten. Es wurde jedoch klar, dass eine von mir geplante Verbandsklage keine Zustimmung der Partner finden würde.

Der Erarbeitung der Eckpunkte ging ein offener und breiter Konsultationsprozess voraus. Die Stellungnahmen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft findet Ihr hier. Unsere Zusammenfassung der Eckpunkte findet Ihr hier. Die gesamten Eckpunkte unseres Gesetzes könnt Ihr hier nachlesen.

Mit dem Team aus dem Bundeswirtschaftsministerium arbeite ich nun mit voller Kraft daran, damit dieses wegweisende Gesetzesprojekt der Ampel-Koalition Wirklichkeit wird!

EINLADUNG: Diskutiert mit mir! – Webinar “Ein Jahr in Berlin” am Mittwoch, 19.10.2022 um 20:00 Uhr. Auf Einladung von Europe Calling e.V. möchte ich Euch mein persönliches Zwischenfazit nach einem Jahr Bundestagswahl und zehn Monaten vorstellen und mit Euch in den Dialog treten. Seid dabei und ladet andere ein. Hier anmelden!

Mit entschlossenen Grüßen,

Ihr und Euer Sven Giegold

Rubrik: BMWK

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