Sven Giegold

Scholz/Steueroasengesetz: Für die wichtigsten Steueroasen gilt Scholz’ Gesetz nicht

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat den Entwurf eines Gesetzes gegen Steueroasen vorgelegt. Morgen (16. Februar) treffen sich die Finanz- und Wirtschaftsminister um ebenfalls über dieses Thema zu beraten. Grundlage von Scholz’ Gesetzesentwurf und der Beratungen auf EU-Ebene ist die EU-Liste gegen Steueroasen, die 2017 eingeführt wurde. Zuletzt hatte das Europaparlament strengere Kriterien für die Liste gefordert sowie eine konsequentere Anwendung der Kriterien. Bislang fehlen die wichtigsten Steueroasen auf der Liste. Dazu sagt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

“Scholz’ Gesetz hält nicht, was es verspricht. Für die wichtigsten Steueroasen wird das Gesetz nicht gelten. Der Finanzminister legt die EU-Liste der Steueroasen zugrunde, auf der die tiefsten Steuersümpfe gar nicht enthalten sind. Die EU-Liste der Steueroasen ist bislang ein zahnloser Tiger. Die verzeichneten Länder machen nur 2 Prozent der weltweiten Steuervermeidung von Unternehmen aus. Florierende Steueroasen wie die Kaiman-Inseln fehlen auf der Liste, auch die USA werden nur mit Samthandschuhen angefasst. Das Europaparlament hat kürzlich zu der Liste gefordert, dass strengere Kriterien konsequenter angewendet werden müssen. Wenn Scholz wirksam gegen Steuervermeidung vorgehen will, darf er vor den wichtigsten Steueroasen nicht kuschen. Unabhängig von der EU-Liste könnte der Finanzminister Zahlungen in Steueroasen mit einer Quellensteuer belegen. Gleichzeitig sollte sich Scholz in der EU für eine Liste mit strengeren Kriterien und konsequenter Durchsetzung einsetzen. Mit einem stumpfen Schwert wird der Kampf gegen Steuervermeidung nicht erfolgreich sein.”

Hier der Link zum Beschlusstext des Europaparlaments: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0022_DE.html

 

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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