Sven Giegold

Solvency II: Versicherungsregulierung bleibt löchrig wie ein Schweizer Käse

Heute, am 22. September 2021, stellt Finanzkommissarin Mairead McGuinness ihre lang erwarteten Vorschläge für eine Überarbeitung der europäischen Versicherungsregeln Solvency II vorgestellt. Es handelt sich um die bisher größte Anpassung des Rahmenwerks, das 2016 nach jahrelangen Verhandlungen in der EU in Kraft getreten war. Im Vorfeld hatte die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA im Auftrag der EU-Kommission umfangreiche Empfehlungen erarbeitet und diese 2019 und 2020 in Form zweier Opinions veröffentlicht.

Das heute von der EU-Kommission vorgelegte Paket umfasst eine Änderung der Solvency-II-Richtlinie sowie den Entwurf für eine neue Richtlinie zur Abwicklung von Versicherungen. Wichtige Teile des Versicherungsrahmenwerks sind jedoch in delegierten Rechtsakten festgelegt, die ebenfalls angepasst werden sollen. Hierzu hat die EU-Kommission jedoch heute noch keine konkreten Entwürfe präsentiert, sondern nur ihre Absichten umrissen.

Der Kommissionsvorschlag führt mehrere neue Elemente in das Rahmenwerk ein, etwa ein Abwicklungsregime für angeschlagene Versicherer, makroprudenzielle Instrumente für die Aufsichtsbehörden oder ein vereinfachtes Rahmenwerk für risikoarme Versicherer. Klimarisiken sollen Versicherer künftig in ihrem internen Risikomanagement mittels Szenariorechnungen untersuchen. Außerdem wird die EIOPA beauftragt, bis 2023 in einem Bericht mögliche Anpassungen der Kapitalanforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken zu vorzuschlagen.

Daneben werden viele Teile des bestehenden Rahmenwerks angepasst. Aufsichtsbefugnisse sollen ausgeweitet werden, vor allem bei grenzüberschreitenden Geschäften. Negative Zinsen können künftig korrekt berücksichtigt werden, außerdem werden die momentan absurd hohen kalkulatorischen Langfristzinsen bis 2032 schrittweise auf ein etwas realistischeres Niveau abgesenkt. Während die letztgenannten Änderungen langfristig höhere Kapitalanforderungen nach sich ziehen, greifen andere Maßnahmen sofort: Ein weiterer Anwendungskreis bei den langfristigen Aktieninvestments, eine deutliche Absenkung der Risikomarge bei den versicherungstechnischen Rückstellungen und weitere Anpassungen sorgen für eine unmittelbare Kapitalerleichterung für die europäischen Versicherer von insgesamt 90 Milliarden Euro.

Sven Giegold, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament, erklärt:

“Die europäischen Versicherungsregeln bleiben löchrig wie ein Schweizer Käse. Die EU-Kommission verpasst heute die Chance, Solvency II endlich strikt evidenzbasiert zu machen. Stattdessen bleiben die meisten lobbygetriebenen Ausnahmen erhalten oder werden sogar noch ausgebaut. Die EU-Kommission setzt sich über die Empfehlungen von EIOPA hinweg und schenkt der europäischen Versicherungsbranche eine rasche Kapitalerleichterung von 90 Milliarden Euro. Versicherungen können als langfristige Investoren ein bedeutende Rolle für den europäischen Green Deal spielen. Nachhaltigkeit bedeutet aber auch, dass die Rechte der Versicherten und die Finanzstabilität geschützt sind. Das funktioniert nur mit ehrlicher Risikomessung und angemessener Kapitalausstattung. Die Vorschläge der EU-Kommission gehen hier insgesamt in die falsche Richtung.

Bei den Nachhaltigkeitsrisiken bleibt die EU-Kommission hinter ihren eigenen Ankündigungen aus der Sustainable-Finance-Strategie und den Standards im Bankenbereich zurück. Die Berücksichtigung von Klimarisiken allein im internen Risikomanagement der Versicherer genügt nicht. Langfristig eingegangene Nachhaltigkeitsrisiken müssen sich auch regulatorisch auswirken. Außerdem müssen die Aufsichtsbehörden Nachhaltigkeitsrisiken bewerten und bei Bedarf Kapitalaufschläge verhängen, wie es im SREP bei den Banken bereits üblich ist. Es ist zu wenig, EIOPA nun den x-ten Expertenbericht erstellen zu lassen und das Thema erneut auf Jahre zu vertagen. Wer den europäischen Green Deal ernst nimmt, muss im Jahr 2021 auch handeln.

EIOPAs Analysen zeigen: Viele der neuen und alten Maßnahmen sind empirisch nicht begründbar. Langfristige Aktieninvestitionen sind zwar wirtschaftspolitisch wünschenswert, aber nicht risikoarm. Das reduzierte Risikogewicht von 22%, das künftig noch breiter zur Anwendung kommen soll, bildet die tatsächlichen Risiken nicht adäquat ab. Auch für die drastische Reduktion der Risikomarge bei den versicherungstechnischen Rückstellungen gibt es keine überzeugende Begründung. Selbiges gilt für die begünstigte Behandlung von strategischen Investitionen und Infrastrukturinvestitionen, die unverändert beibehalten werden. Und auch in Zukunft dürfen Staatsanleihen aus der OECD – entgegen aller historischer Erfahrung – als risikofrei gelten. Der geradezu postfaktische Ansatz der EU-Kommission untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten Rahmenwerks.

Für eine funktionierende europäische Kapitalmarktunion brauchen wir auch eine europäische Versicherungsunion. Hier schreckt die EU-Kommission vor den entscheidenden Maßnahmen zurück. Die von EIOPA empfohlene Harmonisierung der nationalen Sicherungssysteme fehlt im heutigen Vorschlag genauso wie eine gemeinsame europäische Aufsicht über die größten Versicherungskonzerne. Das geht auch zulasten des Schutzes der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher, die zwar Versicherungsprodukte grenzüberschreitend abschließen, sich aber nicht auf ein einheitliches Schutzniveau verlassen können.”

 

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Hinweis: Dieser Blogbeitrag wurde innerhalb der letzten 2 Monaten vor der Bundestagswahl 2021 veröffentlicht. In diesem Zeitraum wurde die Homepage und die zugrunde liegende IT-Infrastruktur aus Wahlkampfmitteln und nicht aus dem Parlamentsbudget finanziert.

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Entwurf der EU-Kommission für die Überarbeitung der Solvency II vom 22.09.2021:
https://ec.europa.eu/info/publications/210922-solvency-2-communication_en

EIOPA Opinion zur Überarbeitung der Solvency II vom 17.12.2020:
https://www.eiopa.europa.eu/content/opinion-2020-review-of-solvency-ii

Meine Einschätzung zur EIOPA Opinion vom 17.12.2020:
https://sven-giegold.de/eiopa-bericht-zu-versicherungsregeln-realitaetsverweigerung/

EIOPA Opinion zur Nachhaltigkeit in Solvency II vom 30.09.2019:
https://www.eiopa.europa.eu/content/eiopa-issues-opinion-sustainability-within-solvency-ii_en

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P.S.: Eil-Petition: EU-Agrarpolitik darf die Klimakrise nicht weiter anheizen, Agrarwende jetzt! – In Brüssel steht in diesen Wochen eine der wichtigsten Entscheidungen für den Klima- und Umweltschutz an: Es geht um die Zukunft der EU-Agrarpolitik. Doch im Rat der Mitgliedsländer blockiert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Agrarwende für mehr Klima-, Umwelt- und Tierschutz. Helft mit diese Blockade zu beendet und unterzeichnet unsere Eil-Petition hier: www.change.org/agrarwende-jetzt

Rubrik: Europaparlament, Wirtschaft & Währung

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