Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans hat gefordert, keine Staatshilfen in der Coronakrise an Unternehmen auszuzahlen, die Tochterfirmen in Steueroasen hätten. Ähnliche Bedingungen für Staatshilfen haben bereits andere Länder, darunter Dänemark und Frankreich, erlassen. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit hat dazu einen sinnvollen Vorschlag vorgelegt. Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:
“Wer Steuergelder erhalten will, darf die Steuergerechtigkeit nicht mit Füßen treten. Die Bundesregierung sollte Staatshilfen zu einem Hebel gegen Steuervermeidung machen. Die Wirksamkeit einer solcher Bedingung steckt im Detail. Eine Tochterfirma in einer Steueroasen zu haben, ist kein ausreichendes Kriterium. Die offiziellen Listen von Steueroasen der EU und OECD sind nicht annähernd vollständig, die wichtigsten Steuersümpfe für Großunternehmen fehlen. Wenn die SPD es ernst meint, muss sie wirksame Bedingungen definieren: Unternehmen sollten verpflichtet werden, ihre Steuerpraktiken der Öffentlichkeit transparent zu machen. Der Staat sollte Steuertransparenz pro Geschäftsland von einem Unternehmen einfordern. Dieses “Country-By-Country Reporting” ist für den Kampf gegen Steuerdumping längst überfällig. Wenn Gewinne verschoben werden, um unter einen Mindeststeuersatz von 25 Prozent zu kommen, ist das inakzeptabel. Staatshilfen sollten auch nicht an Unternehmen ausgezahlt werden, die derzeit Dividenden ausschütten oder eigene Anteile zurückkaufen. Die Bundesregierung darf die Chance nicht auslassen, Staatshilfen zu einem Hebel für das Gemeinwohl zu machen.”