Sven Giegold

Steueroasen: Gemeinsame Schwarze Liste der EU zeigt Wirkung

Heute haben die Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union entschieden, welche Drittstaaten sie neu auf die Schwarze Liste der Steueroasen setzen und welche Länder zur weiteren Beobachtung auf der Grauen Liste verbleiben. Ziel der gemeinsamen EU-Liste ist es, eine verantwortungsvolle Steuerpolitik weltweit zu fördern und sicherzustellen, dass die internationalen Partner der EU die gleichen Standards einhalten wie die EU-Mitgliedstaaten. Die Liste ist das Ergebnis eines Überprüfungs- und Dialogprozesses der EU-Ratsgruppe Verhaltenskodex Steuern mit Drittländern. Dabei bewerten die EU-Länder Drittländer nach Kriterien zu Steuertransparenz, fairer Besteuerung, Umsetzung von OECD BEPS-Maßnahmen und Prüfung der ökonomischen Substanz von Steuergestaltungen für Null-Steuer-Länder.

Am 5. Dezember 2017 hatten die EU-Mitgliedstaaten die erste EU-Liste nicht kooperativer Drittländer präsentiert, die seither mehrmals angepasst wurde. Zuletzt befanden sich noch Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago sowie die amerikanischen Jungferninseln auf der Schwarzen Liste, weil sie sich weigerten mit der EU zusammenzuarbeiten oder Mängel zu beheben. Die Graue Liste umfasste 63 Drittländer: https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/eu_list_update_04_12_2018_en.pdf Die heute verabschiedete Schwarze Liste führt zusätzlich zu den bisherigen fünf Ländern auch Aruba, Barbados, Belize, Bermuda, Dominica, Fidschi, Marshallinseln, Oman, Vanuatu und die Vereinigten Arabischen Emirate.

 

Dazu sagt der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

„Die Schwarze Liste wirkt. 60 Steueroasen haben angefangen, ihre schädlichsten Steuergesetze zu ändern oder abzuschaffen. Über 100 Steuergesetze werden derzeit weltweit verbessert. 35 Staaten haben zugesagt, in Steuerfragen transparenter zu werden. Das ist ein erster Erfolg der Schwarzen Liste. Das zeigt: Wenn die EU zusammenarbeit, kann sie etwas gegen die weltweite Steuervermeidung bewirken.

Inakzeptabel ist, dass die Schweiz auf der Schwarzen Liste fehlt und einen weiteren Aufschub bekommt, obwohl sie die Kriterien erfüllen. Es ist offensichtlich, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Drittstaaten politische Doppelstandards anwenden. Frappierend ist, dass die wichtigsten Steueroasen der Welt gar nicht auf der Schwarzen Liste auftauchen. Mit angemessen Bewertungskriterien würden auch die größten Offshore-Finanzzentren wie die Britischen Jungferninseln, Kaimaninseln und Bahamas auf der Schwarzen Liste landen. Zur wirksamen Bekämpfung von Steuerdumping müssen die Mitgliedstaaten tatsächlich Sanktionen gegen Drittstaaten verhängen. Das ist rechtlich möglich und muss genutzt werden.

Um international glaubwürdig zu bleiben, muss die EU zuerst die Messlatte für ihre eigenen Mitgliedstaaten hochsetzen. Die neuesten Länderberichte der EU-Kommission zum Europäischen Semester listen aggressive Steuergestaltungsmodelle in mehreren Mitgliedstaaten auf. Einige EU-Mitgliedstaaten qualifizieren sich selbst für die Schwarze Liste. Sie halten nicht einmal die schwachen Steueroasen-Kriterien für Drittländer ein. Nullbesteuerung von Gewinnen ist im EU-Recht leider erlaubt und auch eine Prüfung der ökonomischen Substanz von Steuergestaltungen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Das neue Bewertungskriterium der Transparenz über wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen muss spätestens ab Juni konsequent angewandt werden.”

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