Süddeutsche Zeitung 4. April
Der Detail-Teufel
EU will Staatshilfe für Banken durch die Hintertür erlauben
Frankfurt– Eigentlich war es das große Ziel der Europäischen Union, dass Banken künftig nicht mehr mit Steuerzahlergeld gerettet werden müssen. Also einigten sich Parlament, Rat und Kommission auf eine Abwicklungsrichtlinie, die es leichter machen soll, Banken zu restrukturieren oder ganz vom Markt zu nehmen. Die Kosten dafür sollte künftig nicht mehr der Steuerzahler, sondern die Gläubiger der Bank tragen. Die Richtlinie ist eigentlich unter Dach und Fach – doch nun versuchen die Regierungen der Mitgliedsstaaten über die technischen Details der Richtlinie doch staatliche Bankenrettungen zu ermöglichen.
Das soll über folgenden Trick funktionieren: In Artikel 51 der neuen Richtlinie geht es um die Bedingungen, unter denen die neue Restrukturierungsbehörde Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln darf. Durch diese Möglichkeit sollen Gläubiger an einer Bankschieflage beteiligt werden. Nur bleibt von diesem Grundgedanken wenig übrig, wenn der Rat just diesen Artikel aufweichen will. Allen voran Großbritannien will erreichen, dass in den Text nachträglich zwei große Ausnahmen eingefügt werden: So sollen staatliche Garantien an Banken und Liquiditätshilfen von Notenbanken an Geschäftsbanken keine Gläubigerbeteiligung auslösen.
Und genau das wäre ein Einfallstor für neuerliche Bankenrettungen auf Staatskosten: Denn auf diese Art und Weise könnten Nationalstaaten wieder Banken retten – ohne dass Gläubiger mithaften.„Das widerspricht der Idee der Abwicklungsrichtlinie, dem können wir nicht zustimmen“, sagt Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen im Europaparlament.Er fordert, dass sich Deutschland im Rat gegen eine solche Aufweichung einsetzt.
Der Rat argumentiert, dass es auch an anderer Stelle in der Abwicklungsrichtlinie eine solche Ausnahme gibt: Bei der Frage, ob eine Bank automatisch restrukturiert werden muss, wenn Staatshilfe fließt. Hier hat das Parlament zugestimmt, dass bei Liquiditätshilfen und bei Garantien eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn diese zeitlich eng befristet sind und wenn sie im Zusammenhang mit einem Stresstest ausgesprochen wurden. Hintergrund ist, dass die Mitgliedsstaaten fürchten, dass durch den derzeit laufenden Bilanztest und Stresstest der Europäischen Zentralbank (EZB) einige Banken zeitgleich mehr Kapital brauchen. Das könnte schwierig werden. Mit den Ausnahmen soll verhindert werden, dass mehrere Banken automatisch abgewickelt werden müssen. Mit den gezielten Ausnahmen soll hier eine Panik verhindert werden.„Das heißt aber nicht automatisch, dass Gläubiger nicht haften sollten“, sagt Parlamentarier Giegold. Andrea Rexer