Heute findet – für Viele überraschend – eine intergouvernementale Konferenz zu einem zwischenstaatlichen Abkommen zum Gemeinsamen Bankenabwicklungsmechanismus statt. Das Europaparlament wurde als Beobachter eingeladen. Erst in letzter Minute konnten wir erreichen, dass statt drei Vertreter fünf teilnehmen können. So konnte ich ebenfalls teilnehmen. Zu Beginn macht die Europaparlamentsdelegation klar: Es ist zweifelhaft, dass diese Konferenz legal und rechtsstaatlich ist. Denn parallel finden Trilog-Verhandlungen zwischen Europaparlament, Rat und EU-Kommission statt. Damit ist völlig unklar und offen, was eigentlich im europäischen Gemeinschaftsrecht geregelt wird und welcher Raum für zwischenstaatliche Vereinbarungen bleibt. Damit finden diese zwischenstaatlichen Verhandlungen zu Themen statt, die gemeinschaftsrechtlich geregelt werden können. In diesem Bereichen schränkt die zwischenstaatliche Konferenz die demokratischen Rechte des Europaparlaments ein. Das Europaparlament behält sich Rechtsmittel vor.
Ich mache auch deshalb Dokumente öffentlich, die allerdings nicht geheim sind:
Die Einladung des Generalsekretariats des Rates zur Konferenz: invitation_srm_9_jan_2014
Erster Entwurf eines zwischenstaatlichen Abkommens: Agreement on the functioning of the SRF_DRAFT_WD1
Die Erklärungen der EU-Kommission zur gemeinsamen Position des Rats: declarations made by COM at Ecofin 18 dec
Vergleich der Positionen des Europaparlaments und des Rates der Mitgliedsländer zum Bankenabwicklungsmechanismus: Vergleich_Positionen_EP_Rat_SRM
Technische Präsentation der EU-Kommission (vorgestellt am 9.1.2014 ohne die Konstruktion des SRM sich zu eigen zu machen): SRF Presentation IGC (final)
Update 17.1.2014 – Dokumente der zweiten intergouvernementalen Konferenz: