Sven Giegold

Versicherungsvertrieb: Europaparlament verlangt Offenlegung von Provisionen und Kosten

Mit ihrem Richtlinienvorschlag zur Versicherungsvermittlung (Eurosprech: “Richtlinie über Versicherungsvermittlung – IMD II) will die EU-Kommission die Rechte der VerbraucherInnen beim Erwerb einer Versicherung stärken. Ihre Kernforderung: Licht in die Provisionszahlungen bringen, die beim Verkauf einer Versicherung an den Vermittler fließen. Damit rücken Versicherungen näher an grundlegende Transparenzregeln, die für Investmentfonds und andere Anlageprodukte unter der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID I schon lange gelten. Der federführende Berichterstatter Werner Langen (CDU/EVP) hat sich lange gegen entsprechende Regeln gewehrt, hat sich aber letztlich angesichts einer Mehrheit aller anderen Fraktionen im Rahmen der Kompromissverhandlungen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung gebeugt.

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Heute hat das Europaparlament nun seine Position für die zukünftigen Verhandlungen mit Rat und Kommission im Plenum abgestimmt und dadurch auf stabile demokratische Füße gestellt. Der Rat muss seine Position noch finden, hat allerdings zugesagt, die Verhandlungen zügig aufzunehmen.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher und Schattenberichterstatter der Grünen im Europaparlament kommentiert das Abstimmungsergebnis:

„Das Europaparlament hat heute die Rechte der VerbraucherInnen im Versicherungsvertrieb europaweit gestärkt. Eine breite Mehrheit unterstützte, die Provisionen an Vermittler und andere Kosten offenzulegen. Damit kommt mehr Licht in die hohen Kosten beim Versicherungsvertrieb. Die Abgeordneten wollen konkrete Zahlen sehen, die verdeutlichen wieviel ein Vermittler beim Verkauf eines Produkts verdient. Bei Versicherungsanlageprodukten (z. B. Lebensversicherungen) geht die Transparenz noch einen Schritt weiter: Alle mit dem Produkt verbundenen Kosten und Gebühren sollen offengelegt werden, eine jährliche Übersicht soll bei Verbrauchern regelmäßig für Durchblick bei Kosten und Ertrag ihrer Geldanlage sorgen. Bei der Transparenz würden dann die gleichen Regeln gelten, wie für Finanzprodukte, die unter die MiFID-Regeln fallen. Auch der unter MiFID verankerte Angemessenheitstest, der einer Ausrichtung der Finanzprodukte an Kundenbedürfnissen dient, soll zukünftig auch im Versicherungsbereich angewendet werden – zwei große Schritte für mehr Anlegerschutz.

Außerdem wollen die Parlamentarier das Dickicht der Koppelungsgeschäfte entflechten. Bei kombinierten Produkten, wie beispielsweise Risikolebensversicherungen mit Sparanteilen, sollen die Vermittler ihre Kunden auch über die Preise der einzelnen Bestandteile informieren und sie auch getrennt anbieten. Schön verpackte Versicherungsgurken, die oft Leistungen mit wenig Nutzen für den Kunden enthalten, sollen so vom Markt verschwinden.

Diese Regeln waren nach starkem Druck der Versicherungslobby hoch umstritten, die sich in Deutschland wie auf Europäischer Ebene hartleibig gegen Verbraucherschutzregeln wehrt, die für andere Finanzprodukte längst Normalität sind. Auch zur heutigen Abstimmung haben rechtskonservative und liberale Abgeordnete  Änderungsanträge gegen die Interessen der Versicherten eingereicht. Seit Monaten engagiert sich die Branche, um Transparenz und Verbraucherschutz abzuwehren.

Gerade das Treiben der Versicherungsbranche in Deutschland bei den Riesterverträgen mit ihren hohen Kosten und oftmals unterdurchschnittlichen Renditen, trotz staatlicher Milliardensubventionen, bleibt von den Regeln der IMD II leider unbehelligt. Der Berichterstatter Werner Langen ist dieses Problem nicht angegangen, sondern den Sirenengesängen der Versicherungslobbyisten erlegen. Auch die Sozialdemokraten ließen in diesem Punk engagiertes Auftreten vermissen. Mit Werner Langen an der Spitze haben es die Konservativen geschafft, im Verbraucherschutz sogar hinter rechtskonservativen Europaskeptiker (ECR) zurückzufallen, die bei vielen Fragen auf Seite der Versicherten standen. Eine Mehrheit aus Konservativen und Sozialdemokraten lehnte unverständlicherweise ab, dass die Europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA) Produkte, die Verbraucherschutz oder Marktstabilität gefährden, aus dem Markt nehmen kann. Besonders pikant: Der Wirtschafts- und Währungsausschuss hatte zuvor in seiner Abstimmung zu IMD II diese Rechte für EIOPA gefordert. Hier hat die schwarz-rote Plenumsmehrheit ein Loch in den Verbraucherschutz getrieben.

Trotz dieser Schrammen ist es jedoch erfreulich, dass das Europaparlament die von der EU-Kommission geplanten Verbesserungen des Verbraucherschutzes etwa aufrecht erhält und die Versicherungslobby in ihre Schranken weist. Auch für das Vorhaben, faire und gleichmäßige Wettbewerbsbedingungen für die wichtigsten Finanzprodukte zu schaffen, hat das Europaparlament heute den Grundstein gelegt. Hier bleibt jedoch noch einiges zu tun, um das Ziel der gleichwertigen Regeln für Finanzprodukte unter MiFID und Versicherungen zu erreichen. Der für die IMD-Richtlinie zuständige Berichterstatter Werner Langen (CDU) hat heute mit einem Vermerk im Gesetzestext (Erwägungsgrund) zugesagt, sich in den kommenden Trilogverhandlungen für dieses Ziel einzusetzen.”

Wichtigste Punkte des Beschlusses des Europaparlaments zur IMD II

– Offenlegung der Provisionszahlungen und Kosten für Versicherungsprodukte (Art. 17.1, 17.3 u. 4, Art. 18 und Art. 24.3/24.3.b im Zuge der Angleichung IMD-MiFID): Insbesondere bei Versicherungsanlageprodukten (z. B. Lebensversicherungen) sollen neben den Provisionen auch alle weiteren verbundenen Kosten offengelegt werden. Außerdem soll eine jährliche Übersicht soll bei Verbrauchern regelmäßig für Durchblick bei Kosten und Ertrag ihrer Geldanlage sorgen. Bei kleineren Versicherungen (z. B. Restschuldversicherungen) werden die wichtigsten Kosten, bspw. bei vorzeitiger Auflösung des Vertrags, offengelegt

– Angemessenheitstest, zur Ausrichtung der Finanzprodukten an Kundenbedürfnissen (Art. 24.5)

– Einschränkung der Koppelungsgeschäfte (“tying”) (Art. 21.1): inkl. Offenlegung der Preise der enthaltenen Einzelprodukte und Verpflichtung die gekoppelten Produkte auch einzeln anzubieten, nur verschiedene Risikoabsicherungen (z.B. Wasser- und Bandschutz) können weiterhin gekoppelt werden

– Effektiver Anwendungsbereich der IMD II (art. 1.2f): Versicherungsprodukte mit einer Jahresprämie von mehr als 600 Euro fallen unter die IMD II, auch wenn eine geringere Prämie auf das Jahr hochgerechnet (“pro Rata”) den Schwellenbetrag von über 600 Euro erreicht

– Offene Tür für die weitere Umsetzung gemeinsame Spielregeln für die wichtigsten Finanzprodukte (Recital 42): Verankerung der Zusage in der Parlamentsposition, dass sich der Berichterstatter bei den zunkünftigen Trilogverhandlungen mit Rat und EU-Kommission für eine abschließende Zusammenführung von MiFID II und IMD II einsetzen will

– Standards für Fortbildung und Leistungsprüfungen für VersicherungsvermitterInnen durch unabhängige Einrichtungen (Art. 8.1)

– Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren für Verbraucher (Art. 13)

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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