Sven Giegold

Von anderen Ländern lernen: Statt Steuerabkommen Steuerfahndung verschärfen

Heute hat der Bundesrat die Ratifizierung des von der Bundesregierung verhandelten Steuerabkommens endgültig abgelehnt. Im Verlauf des letzten Jahres haben wir in vielen Einzelgesprächen, in öffentlichen Debatten und in der Presse unsere Bedenken gegenüber diesem Abkommen geäußert. Jetzt ist klar, dass wir es geschafft haben, den neuen Ablasshandel aufzuhalten.

Das zentrale Problem des bilateralen Steuerabkommens ist, dass Vermögen und Kapitaleinkommen anonym bleiben sollen. Das Abkommen konterkariert damit die gemeinsamen Anstrengungen in der EU, über die Zinsrichtlinie internationale Kapitaleinkommen transparent zu machen.

Damit auch in Zukunft kriminelle Steuerhinterziehung von deutschen StaatsbürgerInnen in der Schweiz angemessen verfolgt, bestraft und nachbesteuert werden kann, müssen wir uns jetzt vor allem für zwei Sachen stark machen: Erstens muss der § 30a Abgabenordnung (steuerliches Bankgeheimnis) aufgehoben werden, um der Steuerfahndung effektives Arbeiten zu ermöglichen. Wie etwa in Irland, Australien und sogar in Griechenland können dann alle Deutschen mit Geldtransfers in oder aus Steueroasen überprüft werden. Zweitens sind die Bundesländer jetzt in der Pflicht, im Rahmen ihrer bisherigen Kompetenzen durch die Steuer- und Strafverfolgungsbehörden schärfer vorzugehen und maximale Fahndungsergebnisse zu erzielen. Die Zeit, in der Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt galt, ist vorbei.

Das Scheitern des neuen Doppelbesteuerungsabkommens bedeutet außerdem, dass Luxemburg und Österreich die Verhandlung um die Revision der Zinsrichtlinie nicht weiter blockieren können. Die Ausrede, Deutschland würde im Verhältnis zu Drittländern Quellensteuern anstelle von automatischen Informationsaustausch akzeptieren, greift nun nicht mehr. Das gleiche gilt für ein Verhandlungsmandat für die EU-Kommission, um das bestehende Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Anwendung der Vorschriften aus der Zinsrichtlinie durch die Schweiz zu aktualisieren. Auch hier blockieren Österreich und Luxemburg durch ihr Veto.

Darüberhinaus muss die Kommission in ihrem bevorstehenden Steuer-Aktions-Plan gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung konkrete europäische Maßnahmen auf den Weg bringen. Der Plan, der am 4. Dezember vorgelegt werden soll, muss der Grundstein für ein entschlossenes Europa gegen Steuerflucht sein, indem bisherige Maßnahmen verschärft werden (Mutter-Tochter Richtlinie, Zins- und Lizenzgebühren Richtlinie) und neue Initiativen umgehend Umgesetzt werden. Das sind z.B. eine gemeinsame strenge Definition von Steueroasen, gegen die entsprechende Sanktionen erhoben werden müssen und gezielte Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung von grenzüberschreitend agierenden Konzernen, die die Steuersouveränität der Mitgliedsstaaten im gemeinsamen Markt unterwandert und zu massiven Steuereinnahmeverlusten führt.

Von der Bundesregierung erwarten wir, dass sie sich konstruktiv und mit der nötigen Kraft hinter den Plan und die Initiativen stellt, um eine faire und effektive Lösung für alle EU-Bürger zu finden. Das Signal ist deutlich: weitere zum Scheitern verurteilte Sonderwege sind nicht erwünscht und bringen uns im Kampf für ein gerechtere Fiskalpolitik in Europa nicht weiter.

Ein Zivilgesellschaftliches Bündnis hat gestern einen guten Maßnahmenkatalog gegen Steuerflucht vorgelegt, den man hier runterladen kann: Maßnahmenkatalog herunterladen (Bündnispartner sind Campact, Attac, ver.di, Initiative Vermögender für eine Vermögenssteuer, medico international und Südwind.)

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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