Sven Giegold

Wertpapierfirmen: Wirtschaftsausschuss stimmt für einheitliche europäische Aufsicht, Transparenz und Nachhaltigkeit

Am heutigen Montag hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments über ein neues Rahmenwerk zur Aufsicht über Wertpapierfirmen (“investment firms”) in der EU abgestimmt (“Ferber-Bericht”). Weitgehend unbeachtet von  der Öffentlichkeit hat die Kapitalmarktunion und ihre gemeinsame Regulierung einen großen Schritt gemacht. Abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell unterliegen die mehr als 6.000 in der EU registrierten Firmen mit einer MiFID-Lizenz derzeit gar keinen oder nur nationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu Kapital, Liquidität und Meldewesen. Der Einfluss der Wertpapierfirmen ist zuletzt gegenüber klassischen Banken deutlich gestiegen. Bestimmte Aktivitäten erforderten bislang die Berechnung von Eigenkapitalanforderungen entsprechend den Bankenregeln (CRR/CRD), obwohl Wertpapierfirmen kaum Kreditrisiken eingehen, wohl aber hohen operationellen Risiken ausgesetzt sind.

 

Das neue Rahmenwerk unterteilt Wertpapierfirmen in drei Klassen. 20 große Firmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro müssen die Bankenregeln in vollem Umfang anwenden und werden fortan vom Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) in der EZB beaufsichtigt. Aufsichtsbehörden können auch Firmen mit weniger als 30 Milliarden Euro Bilanzsumme der europäischen SSM-Aufsicht unterstellen, wenn sie bankähnliche Geschäfte machen. Für alle übrigen Firmen gilt das neue Rahmenwerk, bei dem sich das erforderliche Eigenkapital an den tatsächlichen Risiken der Geschäftsaktivitäten bemisst. Die kleinsten Firmen dürfen vereinfachte Regeln anwenden, fallen aber ebenfalls unter das neue europäische Aufsichtsregime.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) verabschiedete die Parlamentsposition mit einer breiten Mehrheit von Christdemokraten, Sozialdemokraten, Rechtskonservativen, Liberalen und Grünen. Der Bericht wartet nun auf den Rat der Mitgliedsländer, dessen gemeinsame Verhandlungsposition noch aussteht. Erst dann können die abschließenden Triloge zwischen den EU-Institutionen beginnen.

 

Dazu sagt der Schattenberichterstatter und wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

 

“Die neuen Regeln für Wertpapierfirmen sind ein großer Schritt nach vorn für eine starke europäische Finanzmarktregulierung. Zukünftig müssen sich alle in der EU registrierten Wertpapierfirmen an europäische Regeln zu Kapital, Liquidität und Meldewesen halten. Das neue einheitliche Regelwerk überwindet nicht nur den Flickenteppich aus nationalen Einzelvorschriften, sondern richtet die Kapitalanforderungen an den tatsächlichen Risiken von Wertpapierfirmen aus. Besonders bei den Liquiditätsanforderungen bleibt der Kompromiss des Parlaments leider hinter den Vorschlägen der EU-Kommission zurück. Kleine Firmen profitieren von einfacheren aber nicht unbedingt schwächeren Anforderungen.

 

Auf Grünen Antrag hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, dass große Wertpapierfirmen wie Blackrock, State Street und Vanguard ihre Anlagepolitik gegenüber der Öffentlichkeit transparenter machen müssen. Das wäre ein erster Schritt, um die immer weiter wachsende Macht großer Vermögensverwalter über das Management von Unternehmen europäischer zu regulieren. Sie sollen nun öffentlich machen, in welchen Unternehmen sie Anteile von mehr als 5% halten und wie sie in den Hauptversammlungen abstimmen. Leider scheiterte am Veto der Rechtskonservativen unser mündlicher Antrag, auch die Treffen von Wertpapierfirmen mit dem Management der Unternehmen, deren Anteile sie halten, publik zu machen.

 

Wie schon das Bankenpaket, so enthalten auch die Kompromisse zur Regulierung von Wertpapierfirmen Anforderungen zur Berücksichtigung und Veröffentlichung von ökologischen, sozialen und Governance-Risiken (ESG). Damit können die Finanzmärkte wieder ein Stück grüner werden und nachhaltige Investition stärken. Leider konnten wir uns in den Verhandlungen nicht gegen die anderen Fraktionen durchsetzen, für alle Wertpapierfirmen eine Obergrenze für die variable Vergütung (Bonus Cap) einzuziehen. Immerhin gelang es uns zusammen mit den Sozialdemokraten und den Linken, die Ausweitung der Regeln zur Steuertransparenz nach Ländern im Gesetzestext zu behalten (country-by-country-reporting).”

 

Link zu den vom Wirtschafts- und Währungsausschuss angenommen Kompromissen zur Regulierung von Wertpapierfirmen in der EU

FINAL COMPROMISES IFR 20 September

FINAL COMPROMISES IFD – 20 September 2018

Grüne Änderungsanträge

Greens_AMs_Investment Firms Regulation

Greens_AMs_Investment Firms Directive

 

Gesetzesvorschläge der EU-Kommission

COM Proposal Regulation IFs

COM Proposal Directive IFs

 

Wichtige Grüne Erfolge:

  • Neue Vorgaben zur Transparenz bei der Anlagepolitik bei Beteiligungen großer Wertpapierfirmen über 5%
  • Pflicht zur Veröffentlichung von ökologischen, sozialen und Governance-Risiken (ESG) für alle größeren Wertpapierfirmen
  • Auftrag an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Vorschläge zur Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und Governance-Risiken (ESG) bei Kapitalzuschlägen (“Säule 2”) zu machen
  • Auftrag an die EU-Kommission, Vorschläge zur Einführung von makroprudenziellen Maßnahmen für Wertpapierfirmen (“review clause”) zu machen
  • Anforderung an Gruppen aus Drittstaaten, eine Wertpapierfirma als EU-Zentrale zu benennen (IPU, intermediate parent undertaking)

 

Liste der wichtigen Grünen Änderungsanträge, die keine Unterstützung fanden:

  • Obergrenze für die variable Vergütung von Mitarbeitern (Bonus Cap)
  • Unmittelbare Vorgaben zur Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und Governance-Risiken (ESG) bei Kapitalzuschlägen (“Säule 2”), anstatt Vorschläge der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) abzuwarten
  • Weitergehende Vorgaben zur Transparenz bei der Anlagepolitik, insbesondere zur Veröffentlichung von Treffen von Wertpapierfirmen mit den Unternehmen von denen sie Anteile halten
  • Anforderung an Firmen aus Drittstaaten, sich bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu registrieren

 

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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