Zur Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Griechenlandhilfe erklären Rebecca Harms, Reinhard Bütikofer und Sven Giegold:
„Wir begrüßen, dass die grüne Bundestagsfraktion in der Griechenlandhilfe mit großer Mehrheit zustimmt. Diese Entscheidung ist richtig, obwohl der Zickzack-Kurs der Bundesregierung und vor allem der Kanzlerin diese Entscheidung verzögert und damit für Griechenland bitterer, für Deutschland teurer und für Europa gefährlicher gemacht hat. Obwohl die schwarz-gelbe Parlamentsmehrheit sich weigert, die Schritte zu gehen, die jetzt für mehr gemeinsame wirtschaftspolitische Steuerung innerhalb der EU nötig sind. Insbesondere die Verweigerung, einer europäischen Finanztransaktionssteuer zuzustimmen, kritisieren wir scharf.
Die grüne Zustimmung zur Griechenlandhilfe ist richtig, obwohl das Sparprogramm, das Griechenland jetzt durchsetzen muss, um die Hilfe zu bekommen, soziale Härten und Ungerechtigkeiten und auch wirtschaftliche Depressions-Risiken einschließt. Wir stimmen zu, auch wenn wir wissen, dass damit zunächst vor allem ein notwendiger Zeitgewinn erreicht wird, aber viele Probleme weiter einer Lösung harren. Ein Scheitern der Griechenlandhilfe würde nicht nur diesen europäischen Partner in den Abgrund stürzen, sondern auch die Gefahr verstärken, dass die Eurozone insgesamt zerbricht.
Wir sehen nur mit dieser Griechenlandhilfe eine Chance, der Spekulation gegen den Euro und den gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum entschieden entgegen zu treten und auch für Griechenland einen mõglichst sozialverträglichen Pfad aus der Krise zu erstreiten. Der Zusammenbruch der Staatsfinanzierung wäre der noch schmerzhaftere Weg. Wir wollen in der Euro-Krise den Weg zu einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik der EU samt einer wirksamen Regulierung der Finanzmärkte und effektiven Besteuerung von Kapitaleinkommen bahnen. Ohne wirtschaftliche Solidarität untereinander scheitert das europäische Projekt. Wir stimmen der Griechenlandhilfe auch deshalb zu, weil Deutschland sich seiner europäischen Verantwortung nicht entziehen darf.