Sven Giegold

Einlagensicherung: EP unterstützt Dreisäulenmodel und stärkt Verbraucherschutz

Mit großer Mehrheit wurde heute im Ausschuss für Wirtschaft und Währung  des Europaparlaments (ECON) eine Kompromissposition zur Revision der Einlagensicherungsrichtlinie beschlossen. Bankeinlagen von Verbrauchern können damit besser geschützt werden. Die Kommission hat im letzten Jahr einen Vorschlag zur Revision der Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 vorgelegt. Ein Einlagensicherungssystem ist ein Fonds, der die Einlagen von Bankkunden im Falle einer Insolvenz eines Instituts bis zu einer bestimmten Summe absichert.

Die Eckpunkte des Entwurfs zum des neuen Sicherungssystems sind:

  • eine Erhöhung der Sicherungssumme von 50.000 € auf 100.000 €
  • zusätzlich eine Absicherung von höheren Summen in besonderen Situationen (Auszahlung von Versicherungen, Erbschaft, Immobilienverkauf, etc.)
  • erstmals ein gesetzlich gesicherter Anspruch der Bankkunden auf Auszahlung der Sicherungssumme
  • ein beschleunigtes Auszahlungsverfahren
  • die Anpassung der Beiträge der Institute zum Sicherungssystem nach Geschäftsrisiken
  • eine neue einheitliche Verpflichtung der Banken einen vorfinanzierten Fonds in Höhe von 1,5% der gesicherten Einlagen bereit zu stellen

Der Schattenberichterstatter der GRÜNEN Sven Giegold begrüßt das Ergebnis der Abstimmung:

„Die Arbeit am Bericht zur Einlagensicherung war ein gutes Beispiel dafür, dass wir im Europäischen Parlament fraktionsübergreifend sachlich richtige Entscheidungen treffen können und konstruktiv zusammen arbeiten. Zusammen mit den anderen Berichterstattern haben wir eine Lösung gefunden, die die funktionierenden Institutsicherungssysteme der deutschen Sparkassen und Volksbanken intakt lässt, aber zugleich ein hohes Maß an Verbraucherschutz garantiert und Wettbewerbsverzerrungen minimiert.

Wir Grüne haben darauf bestanden und durchgesetzt, dass Beiträge der Banken in die Einlagensicherungsfonds grundsätzlich den Risiken entsprechen müssen. Institute mit risikoreichen Geschäftsmodellen werden zukünftig mehr, gut regulierte Bausparkassen werden relativ weniger zahlen müssen. In diesem Punkt hätten wir uns eine einheitlich bindende Europäische Regelung gewünscht. Die genaue Ausgestaltung liegt nun auf nationaler Ebene. Trotzdem ist das Ergebnis ein Kompromiss, der Verbrauchern in Europa ein großes Plus an Sicherheit und den Kreditinstituten mit geringem Risikopotential eine deutlich gerechtere Behandlung garantiert.

Die Zielausstattung des Fonds von 1,5% der  gedeckten Einlagen stand unter heftigem Beschuss der Lobbyisten der Finanzindustrie. Nach den Erfahrungen der Krise sind wir froh, dass wir hier eine ausreichende Kapitaldecke für die Sicherungssysteme verteidigen konnten.“


Rubrik: Europaparlament, Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!