Sven Giegold

Abstimmung über Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Auf Antrag der Konservativen Fraktion (EVP) sollte die Kruzifix-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kritisiert werden. Der Gerichtshof gab der Klage eines Italienischen Staatsbürgers recht, der verlangte, dass aus einer öffentlichen Schule die Kruzifixe abgenommen werden müssen.

DIe EVP bezog sich mit ihrem ablehnenden Antrag auf das Prinzip der Subsidiarität in der EU. Die Abstimmung wurde auf Antrag der Sozialisten & Demokraten verschoben. Ich hätte gegen den Antrag der EVP gestimmt, denn ich bin der Meinung, dass das Europaparlament die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofes nicht kritisieren sollte. Diese Institution ist wichtig. Außerdem bin ich sehr skeptisch, was religiöse Symbole in öffentlichen Schulen angeht. Unabhängig von meinem christlichen Glauben sollte in öffentlichen Schulen – außerhalb des Religionsunterrichts verschiedener Überzeugungen – nicht eine Religion besonders hervorgehoben werden. Diese Neutralität ist eine wichtige Voraussetzung, damit die öffentlichen Schulen als wichtige Orte gesellschaftlichen Zusammenhalts breit akzeptiert werden.

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