Die Luxemburger Justiz hat entschieden, im Urteil gegen die LuxLeaks-Whistleblower Antoine Deltour und Raphaël Halet sowie den Journalisten Edouard Perrin in Berufung zu gehen. Perrin war in erster Instanz freigesprochen worden, Deltour und Halet erhielten Gefängnisstrafen auf Bewährung. Beide Whistleblower sind ihrerseits gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die Luxemburger Justiz begründet, ihre Entscheidung vor allem mit Freispruch für Perrin.
Die Berufungsentscheidung der Luxemburger Justiz gegen Perrin, Deltour und Halet kommentiert der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, der auch Zeuge der Verteidigung von Deltour im Prozess war:
„Das ist ein dreister Angriff auf die Pressefreiheit. Luxemburg will noch härtere Strafen gegen die LuxLeaks-Whistleblower Antoine Deltour und Raphaël Halet und vor allem den Journalisten Edouard Perrin. Die beiden Helden der Steuergerechtigkeit haben mehr im Kampf gegen Steuerdumping erreicht als 20 Jahre europäischer Politik. Es gehört zur Berufsbeschreibung von Journalisten, geheime Informationen zu verbreiten und mit Hinweisgebern zu arbeiten. Es ist unerträglich, dass die Whistleblower überhaupt bestraft wurden. Die Berufung der Luxemburger Justiz ist jedoch der Gipfel der Ungerechtigkeit. Offensichtlich sieht die Luxemburger Justiz den Freispruch für den Journalisten Perrin als Standortnachteil für den Finanzplatz.
Der skandalöse Prozess zeigt, dass wir dringend einen europäischen Schutz von Whistleblowern in ganz Europa brauchen. Es ist nicht akzeptabel, dass Europa mutige Bürger im Regen stehen lässt, die große persönliche Nachteile im Interesse des Gemeinwohls auf sich genommen haben. Die EU-Kommission muss direkt nach dem Sommer eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern vorlegen, wie es das Europaparlament mehrfach parteiübergreifend gefordert hat.“
Mehr zum Prozess in meiner Zeugenaussage: Hier