Sven Giegold

Betrug am Verbraucher: Viele Elektrogeräte in der EU erfüllen Ökovorgaben nicht

Der EU-Rechnungshof hat seinen Sonderbericht zur Durchsetzung und Überprüfung der Ökodesign-Richtlinie und des Energieeffizienzlabels vorgestellt. Die Ökodesign-Richtlinie stellt seit 2009 Mindestanforderungen für die Energie-Effizienz von Elektrogeräten auf. Die Kennzeichnung der Energie-Effizienz erfolgt bereits seit dem Jahr 1994. In ihrem Bericht bemängeln die europäischen Prüfer, dass die Mitgliedstaaten elektrische Haushaltsgeräte auf dem EU-Markt nicht genügend überwachen. Laut EU-Rechnungshof sind die EU-Ökodesign-Regeln zwar angemessen, um den Energieverbrauch elektronischer Geräte zu senken. Ihre Wirksamkeit leidet jedoch, weil Hersteller und Einzelhändler sich nicht an die Regeln halten. Die Rechnungsprüfer stellen fest, dass insgesamt etwa 10-25% der auf dem Markt verkauften Produkte nicht den Ökodesign-Vorschriften entsprechen, so dass etwa 10 % der möglichen Energieeinsparungen nicht erreicht werden. Das entspricht in etwa dem Stromverbrauch von Schweden und Ungarn zusammen. Laut EU-Rechnungshof führt jeder in die Marktüberwachung investierte Euro zu einer Energieeinsparung von 13 Euro. 56% der online verkauften Produkte tragen nicht die richtigen Etiketten und Kennzeichnungen, 70% aller Waschmaschinen (57% der Kühlgeräte, 40% der LEDs) sind nicht konform mit der Ökodesign-Richtlinie oder tragen die falsche Energieeffizienzkennzeichnung. Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, zu prüfen, ob verkaufte Produkte den Gesetzen entsprechen. Und es ist Aufgabe der Kommission, die Anwendung der EU-Regeln in den Mitgliedstaaten durchzusetzen, notfalls mit Vertragsverletzungsverfahren. Laut EU-Rechnungshof stellten acht Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, der EU-Kommission bisher keine Informationen über ihre Maßnahmen zur Überwachung von Elektrogeräten zur Verfügung. Das Bereitstellen von Informationen war bisher freiwillig und wird ab 2021 verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten.

Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

“Es ist Betrug am Verbraucher und der Umwelt, wenn viele Elektrogeräte nicht den gesetzlichen Öko-Vorgaben entsprechen. Die Politik muss dem Betrug mit falschen Kennzeichnungen dringend einen Riegel vorschieben. Der Rechtsstaat macht sich lächerlich, wenn 70 Prozent aller Waschmaschinen oder ihre Kennzeichnung nicht den Gesetzen entsprechen. Ökodesign-Vorschriften leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung der Stromkosten für alle Haushalte. Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Elektrogeräte die Öko-Vorschriften einhalten. Verbraucher werden getäuscht, wenn sie viel Geld für ein vermeintlich energiesparendes Gerät ausgeben und dennoch keinen Strom sparen. Kostensenkungen durch verbesserte Marktüberwachung müssen unbedingt den Verbrauchern zu Gute kommen. Insbesondere die Onlinehändler müssen stärken in die Pflicht genommen werden. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem Waren ohne Überprüfung verkauft werden können.

Es ist gut, dass die EU-Kommission an europäischen Lösungen wie einer zentralen Produktdatenbank arbeitet. Nur gemeinsam können wir dem Betrug einen Riegel vorschieben. Die Kommission muss Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten anstrengen, die für keine ausreichende Überprüfung der Elektrogeräte sorgen. Die Bundesregierung sollte Informationen zur Überwachung von Produkten in Deutschland mit der EU-Kommission und seinen europäischen Partnern teilen.”

Link zum Bericht des EU-Rechnungshofes: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR20_01/SR_Ecodesign_and_energy_labels_DE.pdf

Rubrik: Europaparlament, Klima & Umwelt

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