Sven Giegold

BGH-Urteil zu Gebühren für Basiskonten: Grundproblem bleibt – Gesetz erfüllt europäische Vorgaben nicht

Kontodaten / (c) taz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass die Deutsche Bank zu hohe Gebühren für sogenannte Basiskonten verlangt. Das Gericht bestätigt damit die Entscheidung der Vorinstanzen. Bisher erhob die Bank eine Gebühr von 8,99 Euro monatlich und damit mehr als für ihr günstigstes normales Konto. Die Bank begründete dies unter anderem mit den besonderen Kosten bei der Führung von Basiskonten. Laut des heutigen Urteils darf sie diese Kosten in Zukunft aber nicht mehr auf die Inhaber von Basiskonten umlegen.

Durch das Basiskonto sollen auch Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen wie Überweisungen erhalten. Die Banken dürfen Kunden daher nicht abweisen, wenn diese ein solches Konto eröffnen wollen. Allerdings dürfen Gebühren für das Konto anfallen, die laut Gesetz jedoch “angemessen” sein müssen. Der BGH hat heute entschieden, dass die Gebühren der Deutschen Bank dies nicht sind. Das zentrale Problem, dass für Basiskonten erhebliche Gebühren anfallen können, bleibt aber bestehen.

Das Basiskonto wurde 2016 mit dem Zahlungskontengesetz eingeführt, welches die Europäische Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht überträgt. Die Richtlinie legt klar fest, dass jedermann bezahlbaren Zugang zu einem Bankkonto haben soll. Die deutsche Gesetzeslage verbietet jedoch nur explizit, Basiskonten mit sogenannten Abwehrkonditionen gezielt unattraktiv zu machen. In Untersuchungen hat sich wiederholt gezeigt, dass deutsche Basiskonten im Schnitt sehr teuer sind. Deutschland erfüllt damit die europäischen Vorgaben nicht. Auf diesen Umstand haben wir bereits im vergangenen Jahr den zuständigen EU-Kommissar Valdis Dombrovskis in einem Brief hingewiesen und zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens aufgefordert. Die EU-Kommission hat eine Prüfung zugesagt, die noch läuft.

Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament erklärt:

“Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucher. Die horrenden Gebühren der Deutschen Bank sind vollkommen unangemessen. Es ist inakzeptabel, wenn Konten für Bürger mit geringem Einkommen deutlich teurer sind als andere Konten. Die Benachteiligung von Menschen mit wenig Geld durch deutsche Banken ist schäbig und durch nichts zu rechtfertigen.

Das grundlegende Problem hat das Gericht nicht gelöst und konnte es nicht lösen: Es ist hochproblematisch, dass Banken weiterhin erhebliche Gebühren für die Führung von Basiskonten verlangen können. Einkommensschwache Bürger werden damit weiterhin effektiv von Finanzdienstleistungen ausgeschlossen. Die Gesetzeslage muss verändert werden. Das deutsche Gesetz widerspricht eindeutig der europäischen Vorgabe, einen bezahlbaren Zugang zu Bankkonten für jedermann sicherzustellen. Die Bundesregierung muss das Gesetz dringend nachbessern. Die EU-Kommission sollte gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten.”

Link zum heutigen Urteil:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020084.html?nn=10690868

Mein Brief an Kommissions-Vize Dombrovskis zu möglichen Vertragsverletzungen Deutschlands im Finanzmarktbereich:
https://sven-giegold.de/brief-vertragsverletzungen-finanz/

Rubrik: Europaparlament, Wirtschaft & Währung

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