Sven Giegold

Etappensieg gegen Lobbyeinfluss und Interessenskonflikte: Bürgerbeauftragte untersucht Drehtür-Fall bei der Europäischen Investitionsbank

Liebe Freundinnen und Freunde,

liebe Interessierte,

das ist ein weiterer Etappensieg gegen den Lobbyeinfluss in den europäischen Institutionen! Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly hat heute, am 25. Juni 2021, eine Untersuchung im jüngsten Drehtür-Fall bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) eingeleitet. Sie wird untersuchen, ob die EIB beim Seitenwechsel ihrer ehemaligen Vizepräsidentin Emma Navarro zum spanischen Stromkonzern Iberdrola im vergangenen Jahr ausreichende Auflagen gemacht hat. Damit reagierte die Bürgerbeauftragte auf eine Beschwerde, die ich zusammen mit meinem spanischen Fraktionskollegen Ernest Urtasun bei ihr eingereicht eingereicht habe.

Der Fall von Emma Navarro birgt die typischen Interessenskonflikte, die bei Drehtür-Wechseln unvermeidbar sind. Zwischen ihrem Ausscheiden bei der EIB und ihrem Antritt im Iberdrola-Vorstand vergingen lediglich drei Monate. In ihrer Amtszeit bei der EIB verantwortete Navarro die spanischen Aktivitäten der Förderbank. Zu den größten spanischen Kreditnehmern zählte in den vergangenen Jahren Iberdrola, wobei sich das Finanzierungsvolumen allein zwischen 2019 und 2021 auf über 1,3 Milliarden Euro belief. Mehrere Pressefotos zeigen Navarro wiederholt zusammen mit dem Iberdrola-Chef (etwa hier und hier) beim Unterzeichnen der Kreditdeals.

Auf ein Schreiben von Ernest Urtasun und mir hin antwortete EIB-Präsident Hoyer, dass der Wechsel von Navarro im Einklang mit den Ethik-Regeln der EIB erfolgt sei. Wenn Mitglieder aus dem EIB-Direktorium ausscheiden, sind während einer einjährigen “Abkühlphase” Wechsel nur nach Genehmigung des EIB-Ethikrats (Ethics and Compliance Committee) möglich. Im Fall Navarro genehmigte der Ethikrat den Seitenwechsel unter der Auflage, dass Navarro während der Abkühlphase als Iberdrola-Vorständin keine Geschäftsbeziehungen mit der EIB verantwortet und jegliches Lobbying im Hinblick auf die EIB unterlässt. Außerdem sprach der Ethikrat die unverbindliche Empfehlung aus, dass der Vertrag mit Iberdrola ihre Möglichkeit, potentielle Interessenskonflikte an die EIB zu melden, nicht einschränken solle.

Diese laxen Auflagen werden weder den Ethik-Standards der EIB noch grundlegenden Anforderungen an die gute Unternehmensführung von EU-Institutionen gerecht. Wenn Behörden- und Lobby-Job inhaltlich so nahe beieinander liegen wie im Fall Navarro, müssen Wechsel während einer ausreichend langen Abkühlphase ganz untersagt sein. Das öffentliche Interesse wiegt hier schwerer als das persönliche Recht auf freie Beschäftigung der Betroffenen. Das Europäische Parlament hat die EIB bereits in der Vergangenheit aufgefordert seinen Verhaltenskodex zu ändern, um mögliche Interessenskonflikte ihrer Vizepräsident*innen von Anfang an zu verhindern: Es muss generell ausgeschlossen werden, dass die Vizepräsident*innen die Kreditvergabe oder die Durchführung von Projekten in ihren Heimatländern überwachen. Mit solch einer Vorgabe hätte Emma Navarro auch während ihrer Arbeit bei der EIB keine Entscheidungen über die Kreditvergabe an Iberdrola treffen dürfen.

Nun kündigt die Bürgerbeauftragte an, dass sie sowohl den konkreten Fall Navarro als auch die EIB-Ethikregeln einer Untersuchung unterziehen wird. Insbesondere wird sie sich genau ansehen, welche Kontakte Navarro als EIB-Vizepräsidentin zu Iberdrola hatte und seit wann sich ihre Anschlussbeschäftigung abzeichnete.

Dass hochrangige Behördenmitarbeiter*innen unmittelbar nach ihrem Ausscheiden eine Stelle in Unternehmen oder Lobbyorganisationen aus ihrem Tätigkeitsfeld annehmen, ist leider keine Seltenheit. Nur wenige Fälle erregen so viel Aufmerksamkeit wie der von Adam Farkas, der Anfang 2020 am Tag nach seinem Abtreten als Exekutivdirektor der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA einen Vorstandsposten in der Finanzlobby-Organisation AFME antrat. Die EBA hatte ihm dabei laxe Auflagen gemacht, seinen fliegenden Seitenwechsel aber nicht untersagt. Auf eine gemeinsame Initiative meines sozialdemokratischen Parlamentskollegen Paul Tang und mir hin verurteilte das Europaparlament bereits im Januar 2020 den Wechsel von Farkas in einer Resolution und forderte strengere Regeln für den Umgang mit Drehtür-Fällen in EU-Institutionen. Außerdem reichte ich auch damals zusammen mit anderen Abgeordneten und der NGO Change Finance Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten ein. Diese kam im November 2020 zu dem glasklaren Ergebnis, dass die EBA den Wechsel nicht hätte genehmigen dürfen. Außerdem forderte sie die Behörde auf, ihre internen Regelungen zu verschärfen und zum Beispiel bis zu zweijährige Karenzzeiten für hochrangige Mitarbeiter*innen vorzusehen. Ich hatte im Nachgang die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten auch an die anderen rund 40 Agenturen der Europäischen Union geschickt und sie aufgefordert, die Regelungen in ihren Behörden entsprechend anzupassen.

Ernest Urtasun und ich haben einen weiteren Brief an die EIB geschickt, in dem wir Zugang zur vollständigen Bewertung des Ethikausschusses der Bank einfordern. Über die Untersuchung der Europäischen Ombudsfrau werde ich Sie und Euch auf dem Laufenden halten. Diese wiederkehrenden Fälle zeigen: Für eine zuverlässige Anwendung der Drehtür-Regeln brauchen wir endlich eine unabhängige EU-Ethikbehörde. Das fordern wir Grüne und viele NGOs schon lange.

Mit grünen europäischen Grüßen

Sven Giegold

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Unsere Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten vom 28.05.2021: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2021/06/20210528_GreensEFA-letter-to-European-Ombudsperson-regarding-Iberdrola-revolving-doors.pdf

Brief der Bürgerbeauftragten an die EIB im Fall Emma Navarro vom 23.06.2021: https://www.ombudsman.europa.eu/en/correspondence/en/143451

Bürgerbeauftragte gibt Verfahrenseröffnung gegen EIB im Fall Emma Navarro bekannt (25.06.2021): https://www.ombudsman.europa.eu/en/news-document/en/143494

Unser Brief an Präsident Hoyer vom 04.03.2021: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2021/06/20210304_letter-revolving-doors-EIB-VP-Iberdrola_EU_SG.pdf

Antwort von Präsident Hoyer auf unseren Brief vom 22.03.2021: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2021/06/20210322_EIB-reply-to-GREENS-EFA-letter-on-the-case-of-Ms-Emma-Navarro.pdf

Unser Brief an die EIB mit der Bitte um weitere Aufklärung, insbesondere den Zugang zur vollständigen Bewertung des Ethik- und Compliance-Ausschusses vom 03.05.2021: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2021/06/20210503_Follow-up-letter-conflict-interest-Emma-Navarro-EU-SG.pdf

Bericht des Wirtschafts- und Währungsausschusses über die Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2020: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0200_EN.html (Plenarabstimmung steht noch aus)

  1. „bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die acht Vizepräsidenten der EIB neben ihren sektoralen Zuständigkeiten auch Projektvorschläge aus ihren Heimatländern überwachen; bedauert, dass die EIB der Aufforderung des Parlaments nicht nachgekommen ist, in den Verhaltenskodex des Direktoriums eine Bestimmung aufzunehmen, die die Möglichkeit ausschließt, dass ihre Mitglieder die Kreditvergabe oder die Durchführung von Projekten in ihren Heimatländern überwachen;“ (eigene Übersetzung)

Resolution des Europaparlaments zum Wechsel von Adam Farkas vom 16.01.2020: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0017_EN.html

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