Sven Giegold

Bundesregierung verweigert ihre Verfassungspflicht den Bundestag über Griechenlandrettung zu informieren

Ich danke den KollegInnen im Bundestag herzlich für ihren Brief an die Bundesregierung, der hier dokumentiert ist:

Von: Britta Haßelmann, Manuel Sarrazin, Sven-Christian Kindler und Dr. Gerhard Schick
An den Chef des Bundeskanzleramtes und
Bundesminister für besondere Aufgaben
Herr Peter Altmaier
An den Bundesminister der Finanzen
Herrn Dr. Wolfgang Schäuble
– per Postaustausch –

Berlin, 04. Juni 2015

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,
sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Schäuble,

am Montag, den 1. Juni 2015, fand laut Medienberichten im Bundeskanzleramt ein Treffen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dem französischen Staatspräsidenten François Hollande, dem EZB-Präsidenten Mario Draghi, der IWF-Direktorin Christine Lagarde und dem EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker statt, um über die weitere Strategie bezüglich Griechenland zu verhandeln. Laut einem Artikel der Financial Times vom selben Tag („Greek bailout monitors hold emergency summit“) soll dieses Treffen auf Grundlage eines non-papers der EU-Kommission stattgefunden haben.

Am gestrigen Mittwoch wurden die Verhandlungen über das weitere Vorgehen zwischen dem griechischen Ministerpräsidenten Tsipras, dem EUKommissionspräsidenten Juncker und dem Euro-Gruppen-Chef Dijsselbloem fortgesetzt. Laut etlichen Medienberichten haben diese Verhandlungen zum einen auf Grundlage eines von den Gläubiger-Institutionen konsentierten Positionspapiers und
zum anderen auf Grundlage eines neuen Vorschlags der griechischen Regierung über weitere Reformmaßnahmen stattgefunden. Zudem soll die Eurogruppen-Arbeitsgruppe heute im Rahmen einer Telefonkonferenz über das weitere Vorgehen beraten.

Während die Presse offensichtlich bestens informiert ist, wurde dem Deutschen Bundestag von Seiten des Bundeskanzleramts und des Bundesfinanzministeriums bisher die Übersendung der entsprechenden Dokumente und jegliche ergänzende Unterrichtung verweigert. Am Dienstag, den 2. Juni 2015, hat unsere Fraktion über die Bundestagsverwaltung das in der Presse erwähnte non-paper der EUKommission angefordert und über den EU-Ausschuss, den Haushaltsausschuss und den Finanzausschuss eine telefonische Unterrichtung seitens des Bundeskanzleramtes bzw. des Bundesfinanzministeriums über den aktuellen Verhandlungsstand verlangt. Am Mittwoch, den 3. Juni 2015, hat unsere Fraktion über die Bundestagsverwaltung die Papiere über die Position der Gläubiger-Institutionen und die Position der griechischen Regierung anfordern lassen.

Bis dato wurde weder der Forderung nach telefonischer Unterrichtung nachgekommen noch wurden die entsprechenden Dokumente übermittelt. Der Antwort des Bundeskanzleramtes vom 3. Juni 2015 war lediglich zu entnehmen, dass den Gesprächen, die zwischen der Bundeskanzlerin, dem französischen Staatspräsidenten und den Vertretern der drei Institutionen im Bundeskanzleramt stattgefunden haben, kein Dokument zugrunde gelegen habe. Zudem seien die Papiere, über die die Presse
spekuliere, Grundlage der zwischen Griechenland und den drei Institutionen geführten Gespräche. Das Bundesministerium der Finanzen würde den Deutschen Bundestag außerdem regelmäßig gemäß StabMechG unterrichten. Als Ergebnis bleibt jedoch festzuhalten, dass die Bundesregierung bis dato den Bundestag weder umfassend, noch zum frühestmöglichen Zeitpunkt, noch fortlaufend, noch schriftlich
oder mündlich über die Entwicklungen der letzten Tage unterrichtet hat.

Die Bundesregierung missachtet mit dieser Verweigerungshaltung die Parlamentsrechte des Deutschen Bundestages und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG) ist festgeschrieben, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag umfassend, zum
frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich zu unterrichten hat. Ferner hält § 5 Absatz 2 StabMechG fest, dass die Bundesregierung dem Deut

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