Gestern hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihren Bericht zu Cum-Ex und anderen Dividendenarbitragegeschäften vorgelegt. Dieser Bericht ist nach 18 Monaten die Antwort der EBA auf einen Auftrag des Europaparlaments in Form einer Resolution vom November 2018, Akteure, Bedeutung der Geschäfte und mögliche nationale und europäische Rechtsbrüche aufzuarbeiten. In ihrem Bericht antwortet die EBA nicht konkret auf die Fragen des Parlaments. Ihre umfragebasierten Nachforschungen bei nationalen Aufsehern befördern die Erkenntnis, dass auch auf nationaler Ebene wenig zur Aufklärung von Dividendenarbitrage geschehen ist. Die EBA hat zusätzlich zum Bericht noch einen 10-Punkte Aktionsplan vorgelegt. Erfreulich daran ist allein die geplante Eröffnung einer formalen Untersuchung von Cum-ex, wobei leider kein Zieldatum angegeben ist. Die weiteren neun Punkte lassen aber keine weiterführenden Antworten auf die Fragen des Europaparlaments erwarten.
Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:
“Der Bericht der EBA zu Cum-Ex & Co. ist nichts als peinlich. Eineinhalb Jahre nach dem Cum-Ex-Untersuchungsauftrag des Europaparlaments liefert der europäische Bankenaufseher nur Halbgares. Die EBA antwortet nicht im Geringsten auf die Fragen des Parlaments. Akteure, Ausmaß und Rechtsbrüche bleiben im Dunkeln. Auch der 10-Punkte-Aktionsplan der EBA zu Cum-Ex macht wenig Hoffnung. Der einzige starke Punkt ist die Eröffnung einer formaler Untersuchung wie durch das Parlament gefordert, für die die EBA aber kein Zieldatum festgelegt hat.
Auch die nationalen Geldwäsche- und Finanzaufseher haben bei Cum-Ex & Co. versagt. Sowohl zwischen nationalen Finanz- und Steuerbehörden, als auch grenzüberschreitend zwischen Behörden in Europa wurden kaum Informationen ausgetauscht. Der größte Steuerskandal Europas mit grenzüberschreitender Dimension bleibt in großen Teilen unaufgeklärt. Der Flickenteppich nationaler Aufseher zusammen mit einer schwachen europäischen Behörde funktioniert nicht.
Angesichts des Versagens in der Aufklärung von Cum-Ex ist ein Upgrade der EBA zum europäischen Geldwäscheaufseher unvorstellbar geworden. Die EBA braucht eine Generalüberholung ihrer Entscheidungsstrukturen. Zudem werde ich die schlechte Qualität dieses Berichts im Europaparlament zum Thema machen. Die EBA wird als erstes eine lange Liste von Rückfragen von mir erhalten. Das darf nun nicht ad acta gelegten werden. Zudem liegt es beim Markt- und Börsenaufseher ESMA Cum-Ex und andere Dividenarbitragegeschäfte tatsächlich aufzuklären. Der Abschlussbericht der ESMA steht weiter aus.”
Link zur EBA-Mitteilung zum Cum-Ex-Bericht: https://eba.europa.eu/eba-publishes-its-inquiry-dividend-arbitrage-trading-schemes-%E2%80%9Ccum-excum-cum%E2%80%9D-and-announces-10-point
Link zum 10-Punkte-Aktionsplan der EBA: Link
Aus der Resolution des Europaparlaments (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2018-0475_DE.html)
5. fordert, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde eine Untersuchung hinsichtlich der Handelssysteme für die Dividendenarbitrage, etwa der Cum-Ex- oder der Cum-Cum-Systeme, durchführen, um mögliche Bedrohungen für die Integrität der Finanzmärkte und die nationalen Haushalte zu bewerten, um die Art und die Bedeutung der Akteure bei diesen Systemen festzustellen, um zu bewerten, ob es Verstöße gegen nationales Recht oder das Unionsrecht gegeben hat, um die von den Finanzaufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu bewerten und um geeignete Empfehlungen für eine Reform und das Vorgehen der jeweils zuständigen Behörden abzugeben;