Soeben hat des Europäische Gericht (EuG)* im Fall Emilio de Capitani gegen das Europäische Parlament (EP) dem Kläger Recht gegeben und damit im Grundsatz freien Zugang zu Verhandlungs-Zwischenständen bei der EU-Gesetzgebung eingeräumt. 70 bis 80 Prozent der EU-Gesetze werden in einer informellen Abkürzung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verhandelt. In diesen intransparenten Trilog-Verhandlungen von Kommission, Rat der Mitgliedstaaten und Parlament bestehen vor allem die nationalen Regierungen im Rat auf der Geheimhaltung ihrer Positionen während die Verhandlungen – oft jahrelang – andauern. Der EuG hat die Argumentation des Rates, der Kommission und der offiziellen Parlaments-Vertreter verworfen und grundsätzlich freien Zugang zu den sogenannten Vier-Spalten-Dokumenten angeordnet. In diesen Dokumenten stehen auch die geheimen Kompromiss-Formulierungen im Verhandlungsprozess. In den Versionen des Rates finden sich auch die Positionen der einzelnen Mitgliedsländer.
Dazu sagt der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Institutionen, Sven Giegold:
„Das heutige Urteil ist ein großer Durchbruch für Transparenz und erlaubt Bürgern freien Zutritt in die Hinterzimmer der EU-Gesetzgebung, die nationale Regierungen bisher verrammelt hatten. Die Anwendung des Urteils kann dafür sorgen, dass nationale Minister sich zum während der Verhandlungen erreichten Kompromiss konkret verhalten müssen und sich nicht mehr länger völlig hinter ihren Kollegen verstecken können, wenn sie Steuergerechtigkeit, Verbraucher- oder Umweltschutz blockieren. Bürger und Zivilgesellschaft erhalten endlich freien Zugang zu Zwischenständen, die bisher nur unter Lobbyisten finanzstarker Interessen unter der Hand kursieren. Der Kläger Emilio de Capitani hat durch seinen juristischen Sieg erfolgreich das Trilog-Verfahren revolutioniert, das er einst als Chef des Sekretariats des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlaments (LIBE) selbst erfunden hatte. De Capitani und die Richter haben für die Bürger die Transparenz erreicht, die ihnen die allesamt christdemokratischen Chefs der EU-Institutionen nicht zugestehen wollten, nicht Kommissionschef Jean-Claude Juncker, nicht Ratspräsident Donald Tusk und auch nicht Parlaments-Präsident Antonio Tajani. Der auf Grüne Initiative entworfene und vom Europaparlament im September 2017 beschlossene Bericht für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Institutionen hatte das Parlament eigentlich aufgefordert, Trilog-Dokumente genauso wie andere Dokumente der EU-Gesetzgebung zu behandeln, also auf eigene Initiative hin zu veröffentlichen. Dank des europäischen Gerichts werden nun die Forderungen der Zivilgesellschaft nach mehr Transparenz Realität. Medien können nun viel interessanter und realitätsnäher über europäische Politik berichten, wenn Meinungsunterschiede zu wichtigen Fragen schon im Verhandlungsprozess transparent werden. Nun muss das Urteil rasch umgesetzt werden. Sowohl der Rat als auch das Parlament müssen Trilog-Dokumente nun öffentlich machen.“
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=200551&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=687524
Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180035de.pdf
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*In einer vorherigen Version hatten wir das Urteil dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zugeschrieben. Richtigerweise handelt es sich um ein Urteil des Europäischen Gerichts (EuG). Gegen das Urteil dieser niedrigeren Instanz ist Beschwerde möglich. Ein weiteres Urteil würde dann vom EuGH gesprochen. Der Rechtsausschuss des Europaparlaments (JURI) kann innerhalb von 2 Monaten über weitere Schritte entscheiden.