Sven Giegold

Europäische Finanzaufsicht: Europäische Finanzaufsicht: Demokratische Rechte dürfen nicht untergraben werden

Dieser Beitrag bezieht sich auf vorab geleakte Dokumente. Glücklicherweise hat die Kommission im finalen Vorschlag vom 20.09.2017 ist die Position des Parlaments nicht geschwächt, sondern gestärkt.

 

Heute wird die Kommission ihren Vorschlag zur Revision der europäischen Finanzaufsichtsbehörden präsentieren. Die drei betroffenen Behörden sind die europäische Bankenaufsichtsbehörde (engl. EBA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (engl. ESMA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (engl. EIOPA). Diese Behörden wurden als Reaktion auf die letzte Finanzkrise gegründet und sind seit 2011 aktiv auf dem Gebiet der mikro-prudentiellen Finanzaufsicht. Der Kommissionsvorschlag soll die Rechtsgrundlage der Aufsichtsbehörden ausbauen und ihre Handlungsfähigkeit stärken. Ein Leak zeigt: Die Kommission versucht zwar, die Überwachung der europäischen Finanzmärkte zu verbessern und die Integration der Finanzmärkte im Zuge der Kapitalmarktunion zu vertiefen. Sie versäumt aber beispielsweise ein autonomes Budget für die Behörden in die Wege zu leiten und sie untergräbt ihre demokratische Legitimierung durch das Parlament.

 

Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament und Berichterstatter zur Reform der Finanzaufsicht (2014), Sven Giegold:

 

“Wir begrüßen den Vorstoß der Kommission, die Aufsichtsbehörden zu stärken, damit sie besser Finanzmarktrisiken eindämmen und künftige Finanzkrisen verhindern können. Die Beschneidung der Rechte des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Vorsitzenden der Behörden, ist jedoch ein Versuch, Demokratie auf europäischer Ebene einzuschränken. Den Finanzaufsichtsbehörden fehlt außerdem nach wie vor eine eigene Haushaltslinie. Die Finanzierung der Aufsichtsbehörden durch den EU-Haushalt soll auf 40 Prozent begrenzt werden. Das kann zu einem gefährlichen Interessenkonflikt führen. Außerdem nimmt die Kommission für sich das Recht in Anspruch, von den Finanzaufsichtsbehörden ausgegebene Richtlinien wieder zurückzunehmen. Dies steht im Widerspruch zu ihrer Absicht, die Finanzaufsicht zu stärken. Lobbyisten verschiedener Interessengruppen erhalten dadurch Entscheidungsmacht ohne demokratische Legitimation. Der Vorschlag ist auch aus Sicht des Verbraucherschutzes insgesamt enttäuschend. Die Reformen genügen nicht, um Investoren am Finanzmarkt einen besseren Deal zu ermöglichen.

 

In Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und die wachsenden finanziellen Risiken durch den Klimawandel liegt die Kommission richtig darin, nachhaltige Finanzmarktinstrumente auf die Tagesordnung zu setzen. Wir begrüßen, dass nun alle drei Finanzaufsichtsbehörden die Befugnis bekommen, Peer Reviews und Stress-Tests in die Wege zu leiten. Das macht ihre Arbeit unabhängiger. Dass die Finanzaufsichtsbehörden in Zukunft auch Drittländer überwachen sollen ist besonders im Zusammenhang mit dem Brexit ein Schritt in die richtige Richtung. Der Schwerpunkt der Kommission auf technologischen Wandel durch Fintechs wird den Wettbewerb auf europäischen Finanzmärkten fördern, aber gleichzeitig darf nicht nachgelassen werden gegen regulatorische Arbitrage und steigende Stabilitätsrisiken auf den Finanzmärkten.”

 

Aktualisierung: Der offizielle Kommissionsvorschlag vom 20.09. 2017 stärkt die Europäische Demokratie. In Zukunft soll das Parlament die Vorsitzenden der Finanzaufsichtsbehörden bestätigen, statt wie bisher nur Widerspruch einlegen zu können.

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