Sven Giegold

Grüner Erfolg: Justizkommissarin Vera Jourova verlangt europäische Ermittlungen zum Geldwäscheskandal der Danske Bank

Die Europäische Kommission hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) aufgefordert zu prüfen, ob die nationalen Aufsichtsbehörden der Danske Bank in Dänemark und Estland ihrer Pflicht zum Verhindern von Geldwäsche ausreichend nachgekommen sind und rechtzeitig Sanktionen verhängt haben. Die Bitte von Justizkommissarin Vera Jourova an die EBA erfolgte nachdem mehrere Mitglieder der Grünen/EFA-Fraktion in Briefen die Kommission und die EBA zum Handeln im Fall Danske Bank aufgefordert hatten.

Letzte Woche hat die dänische Danske Bank zugegeben, dass ihre estnische Tochter zwischen 2007 und 2015 dazu benutzt worden sein könnte, einen „großen“ Teil von rund 200 Milliarden Euro zu waschen, die nicht-ansässige Kunden durch die Banktochter geschleust hatten. In Dänemark und Estland laufen bereits strafrechtliche Ermittlungen, und die Behörden der USA und Großbritanniens untersuchen den Fall. Vorstandschef Thomas Borgen wird zurücktreten und Verwaltungsrat Ole Andersen sagt, dass mehrere Mitarbeiter bei der Polizei gemeldet wurden.

Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

“Justizkommissarin Vera Jourova handelt spät, aber besser als nie. Geldwäsche ist in Europa ein Sicherheitsrisiko. Zu lange hat die EU-Kommission zugesehen, wie die Mitgliedstaaten die europäischen Regeln gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung mit Füßen treten. Die Geldwäsche-Skandale bei Banken in Malta, Lettland, Estland, Niederlande, Dänemark und Deutschland offenbaren das Versagen der nationalen Geldwäschebehörden. Der Auftrag an die EBA zur Prüfung der nationalen Behörden in Dänemark und Estland kann nur ein erster Schritt sein. Zur Durchsetzung des europäischen Rechts muss die Kommission auch Vertragsverletzungsverfahren gegen die betroffenen Mitgliedstaaten prüfen. Die EU muss rasch für Rechtsstaatlichkeit sorgen.

Die Durchsetzung europäischen Rechts allein reicht nicht, um weitere Geldwäsche-Skandale in der europäischen Bankenunion zu verhindern. Die EBA hat ihr Verfahren gegen die maltesische Geldwäschebehörde und die maltesische Finanzaufsichtsbehörde eingestellt, weil die Vorgaben im europäischen Bankenrecht und in der europäischen Anti-Geldwäscherichtlinie nicht hinreichend klar sind. Wir brauchen dringend Gesetzesänderungen, um die Unklarheiten bei den Aufgaben der Geldwäscheaufsicht zu beseitigen. Wir Grünen werden uns dafür einsetzen, die Vorschläge der EBA für Nachbesserungen direkt in die laufenden Verhandlungen zur Revision der europäischen Bankenregeln einzubringen.

Geldwäsche findet nicht nur im Finanzsektor statt. Europa muss kriminelles Geld aus Lettland, Zypern, Malta und Estland genauso herausdrängen wie aus den Immobilienmärkten Deutschlands. Deshalb braucht Europa letztlich eine europäische Geldwäschebehörde.”

Brief der Grünen/EFA-Fraktion an die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA):

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/09/Greens-EFA-letter-to-the-European-Banking-Authority-Danske-Bank-12.0….pdf

Brief der Grünen/EFA-Fraktion an die Europäische Kommission:

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/09/Greens-EFA-letter-to-the-European-Commission-Danske-Bank-12.09.2018.pdf

Brief der EBA zur Einstellung ihres Verfahrens gegen die Maltesische Geldwäschebehörde und die Maltesische Finanzaufsichtsbehörde:

http://www.eba.europa.eu/documents/10180/2101654/Letter+to+MEPs+on+the+request+to+investigate+a+possible+BUL+under+Article+17+of+Regulation+%28EU%29%20No+10932010+-+24092018.pdf

Rubrik: Unkategorisiert

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