Sven Giegold

Kommission verweigert Transparenz bei Bankdaten

Anders als im Memorandum of Understanding (MoU) vereinbart, stellt sich die Kommission bei der Herausgabe von Informationen über den spanischen Banksektor quer. In Anlage 1, Unterabschnitte 1 bis 4 heißt es:

„Die spanischen Behörden legen im wöchentlichen oder monatlichen Rhythmus folgende Daten bzw. eine Aktualisierung derselben vor:

1.    Wöchentliche Berichte und Daten zu Bankeinlagen.

2.    Wöchentliche Berichte und Daten zur Liquiditätslage und -prognose der Banken.

3.    Vierteljährlich die dem Aufsichtsorgan übersandten Quartalsabschlüsse der 14 Bankkonzerne, einschließlich zusätzlicher Angaben über folgende Sachverhalte:

Informationen zur Finanzlage und zu aufsichtsrechtlichen Belangen (konsolidierte Daten) der 14 Bankkonzerne und des Gesamt-Bankensektors, insbesondere im Hinblick auf die GuV, die Bilanzen, die Aktiva-Qualität, das aufsichtsrechtliche Eigenkapital und Prognosen zur Entwicklung der Bilanzen;

notleidende Kredite, eingezogene Sicherheiten und diesbezügliche Risikovorsorge, einschließlich Angaben zum Engagement in den verschiedenen Anlageklassen (Land & Entwicklung, inklusive Gewerbeimmobilien), Wohnimmobilien, Kreditvergabe an den Mittelstand, an Großkonzerne und Verbraucher;

Aktiva-Qualität in den verschiedenen Anlageklassen (gute Qualität, unter Beobachtung, Sub-Standard, notleidend, restrukturiert, davon restrukturiert und notleidend), Risikovorsorge in den verschiedenen Anlageklassen, Neukreditvergabe in den verschiedenen Anlageklassen;

Staatsanleihenportfolio;

ausstehende Schuldtitel mit Aufgliederung nach Rangigkeit (vorrangige besicherte, vorrangige unbesicherte, nachrangige Schuldtitel (davon Vorzugstitel), staatlich garantierte Schuldtitel) und Angaben zu den bei Privatanlegern platzierten Beträgen sowie Tilgungspläne;

das aufsichtsrechtliche Eigenkapital und seine Zusammensetzung, einschließlich Angaben zum Kapitalbedarf (Kredit-, Markt- und, operationelle Risiken).

4.    Bis Prognosen für die Quartalsbilanzen vorliegen, sollen die vom FROB gestützten Banken auf Basis einer vorab ausgearbeiteten Dokumentvorlage Angaben zum Refinanzierungsbedarf und zu ihren Sicherheitenreserven für einen Zeitraum von 1 Monat, von 3 Monaten und von 6 Monaten vorlegen. Von einigen Banken werden schließlich Finanzierungspläne angefordert. Die Berichterstattungspflichten werden um Kapitalpläne erweitert.“

Die oben genannte Liste ist vorläufig. Weitere Anforderungen können zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden. Zu diesem Zweck wird ein Verfahren für das zuständige Personal von Kommission, EZB, EBA und IWF etabliert, um bei Bedarf spontan weitere Forderungen nach Bankdaten einzureichen.

Anhang 1: Geforderte Daten (siehe Seite 17 des MoU)

Die Antwort von Kommissar Rehn auf meine Anfrage bei der Kommission lautet wie folgt:

„Gemäß Absatz 34 der Absichtserklärung (Memorandum of Understanding – MoU) vom 23. Juli 2012 über Auflagen für den Finanzsektor sowie Anhang 1 des MoU stellen die spanischen Behörden „unter strikten Geheimhaltungsauflagen die Daten zur Verfügung […], die zur Überwachung des Gesamt-Bankensektors sowie einzelner Banken, die aufgrund ihrer Systemrelevanz oder ihrer individuellen Situation von besonderem Interesse sind, erforderlich sind.“ Die Daten werden von der Banco de España unter äußerst strengen Geheimhaltungsvorschriften bereitgestellt, weil sie sehr detaillierte Informationen über einzelne Banken enthalten. Eine Verbreitung dieser Informationen könnte starke Marktreaktionen auslösen und den Geschäftsinteressen der betreffenden Finanzinstitute erheblich schaden. Daher kann die Kommission diese Daten weder dem Herrn Abgeordneten noch einem anderen Dritten zur Verfügung stellen.“