Die Fluggesellschaft hat eine Liste ihrer Tochtergesellschaften mit Sitz in Ländern oder Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke geführt werden, veröffentlicht. Parallel dazu haben die Grünen im Europaparlament einen Kriterienkatalog veröffentlicht, mit dem verhindert werden soll, dass Staatshilfen an exzessiv steuervermeidende Unternehmen ausgezahlt werden. Die Veröffentlichungen der Lufthansa werden diesen Kriterien nicht gerecht. Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:
“Die Veröffentlichungen der Lufthansa liefern kein vollständiges Bild über die Steuerpraktiken des Unternehmens. Die vorgelegten Daten sind unzureichend. Eine Tochterfirma in einer Steueroase zu unterhalten, ist nicht ausreichend aussagekräftig. Die offizielle EU-Liste von Steueroasen ist nicht annähernd vollständig, die wichtigsten Steueroasen für Großunternehmen fehlen. Diesen Vorwurf muss man vor allem der SPD machen, die der Lufthansa keine sinnvolle Definition von Steueroasen vorgegeben hat. Die SPD sollte wirksame Bedingungen definieren, damit Steuergelder nicht an steuervermeidende Unternehmen gehen: Der Staat sollte Steuertransparenz pro Geschäftsland von einem Unternehmen einfordern. Dieses “Country-By-Country Reporting” ist für den Kampf gegen Steuerdumping längst überfällig. Wenn Gewinne verschoben werden, um unter einen Mindeststeuersatz von 25 Prozent zu kommen, ist das inakzeptabel. Es braucht nun ein klares Bekenntnis und wirksame Kriterium von der Bundesregierung, damit Staatshilfen nicht blind gegenüber Steuerdumping sind. Länder wie Dänemark und Frankreich sind der Bundesregierung um einiges voraus, um Staatshilfen in den Dienst des Gemeinwohls zu stellen.”
Europäischer Kriterienkatalog der Grünen im Europaparlament für Staatshilfen: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2020/05/State-aid-support-and-economic-conditioning.pdf