Am Montag hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments mit einer breiten fraktionsübergreifenden Mehrheit einen Verordnungsentwurf zur Begrenzung der Gebühren bei grenzüberschreitenden Überweisungen innerhalb der EU und beim Währungsumtausch angenommen. Laut Parlamentsposition sollen Zahlungsdienstleister für grenzüberschreitende Überweisungen EU-weit nur noch Gebühren in der Höhe der nationalen Überweisungsgebühren verlangen dürfen. Dies gilt für alle grenzüberschreitenden Überweisungen unabhängig von der überwiesenen Währung. Die Kommission hatte sich lediglich dafür ausgesprochen, die Gebühren für Überweisungen in Euro EU-weit anzugleichen. Zudem setzt sich das EU-Parlament ein für bessere Transparenz und Vergleichbarkeit von Gebühren beim Währungsumtausch, beispielsweise bei Kartenzahlungen oder beim Geldabheben in einer anderen Währung. Verbraucher und Verbraucherinnen sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, die für sie meist nachteiligen Angebote von dynamischen Währungsumrechnungsdiensten dauerhaft zu blockieren, damit ihnen diese Möglichkeit am Geldautomat oder bei der Kartenzahlung erst gar nicht angezeigt wird. Der Beschluss dient dem EU-Parlament als Verhandlungsposition für die anstehenden Verhandlungen über den finalen Text der Verordnung mit den Mitgliedsländern und der EU-Kommission.
Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:
“Dies ist ein Fortschritt für den Verbraucherschutz auf europäischen Finanzmärkten. Dieser Schritt ist längst überfällig, damit europäische Verbraucher stärker als bisher von den Vorteilen der Kapitalmarktunion profitieren. Verbraucher außerhalb des Euroraums dürfen nicht länger als Kunden zweiter Klasse behandelt werden, die bei den Gebühren extra zur Kasse gebeten werden. Die teils horrenden Gebühren für grenzüberschreitende Überweisungen, die in Extremfällen sogar den Wert der eigentlichen Überweisung überschreiten, müssen im europäischen Binnenmarkt endlich der Vergangenheit angehören. Die neuen Regeln zu Transparenz und Vergleichbarkeit von verschiedenen Zahlungsdienstleistern bei Währungsumrechnungen am Geldautomat und bei der Kartenzahlung müssen von europäischen und nationalen Aufsehern konsequent durchgesetzt werden. Nur wenn Kunden die realen Kosten ihrer Zahlung bei verschiedenen Anbietern vor der Transaktion kennen, kann echter Wettbewerb zugunsten der Verbraucher entstehen.”