Sven Giegold

Meilenstein für fairen Wettbewerb: Bundeskabinett beschließt größte Reform des Wettbewerbsrechts seit Ludwig Erhard

Liebe Freundinnen und Freunde,

Liebe Interessierte,

Es ist durch! Das Bundeskabinett hat soeben den Entwurf für das „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz“ beschlossen. Diese Stärkung des Bundeskartellamts ist die größte Reform des Wettbewerbsrechts seit Ludwig Erhard. Das Gesetz wird den Wettbewerb stärken.

Bitte teilt diese guten Nachrichten hier auf Twitter: https://twitter.com/sven_giegold/status/1643560455372144640

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das „wirtschaftliche Grundgesetz“ der sozialen Marktwirtschaft. Die Ampel wird es nun entbürokratisieren und stärken. Mehrere wichtige Regeln konnten wegen unerfüllbarer Nachweishürden durch das Bundeskartellamt nie angewendet werden. Das ändern wir.

Novellen des Wettbewerbsrechts waren oft kontrovers, auch weil einige große Unternehmen in der öffentlichen Debatte lauter waren als Mittelständler, kleine Unternehmen und Start-ups. So auch diesmal.

Doch gerade die ökologische Transformation und die Verbraucher*innen brauchen Wettbewerb. Nur durch Wettbewerb um innovative Lösungen kann die Transformation unserer Wirtschaft gelingen. Neue Ideen und Unternehmen brauchen Marktzugang, unbehindert von vermachteten Märkten.

In Zeiten zu hoher Inflation beschließen wir zur rechten Zeit die Stärkung des Wettbewerbs mit folgenden Kernelementen:

  1. Das Bundeskartellamt kann nach einer Sektoruntersuchung Abhilfemaßnahmen beschließen. Das ist ein weiteres scharfes Schwert, weil nicht mehr der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nachgewiesen werden muss. Schon die erhebliche, fortwährende Störung des Wettbewerbs genügt. Solche Abhilfemaßnahmen können z.B. Verpflichtungen zum Zugang zu Schnittstellen und Daten, Vorgaben zu Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, Etablierung transparenter, diskriminierungsfreier Standards oder zur organisatorischen Trennung von Unternehmensbereichen sein.
  2. Als Ultima Ratio kann das Bundeskartellamt auch eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Unternehmen anordnen. Damit realisieren wir eine alte Forderung von FDP-Bundeswirtschaftsminister Brüderle.
  3. Verbesserung der Vorteilsabschöpfung bei Kartellrechtsverstößen: Vorteile, die Unternehmen durch Kartellrechtsverstöße erzielt haben, können künftig einfacher abgeschöpft werden. Vorteile aus nachgewiesenen Wettbewerbsverstößen dürfen nicht bei den Unternehmen verbleiben.
  4. Vereinfachung der Fusionskontrolle: Künftig kann das Bundeskartellamt nach einer Sektoruntersuchung Unternehmen leichter verpflichten, alle relevanten Zusammenschlüsse auf bestimmten Märkten zur Fusionskontrolle anzumelden und so einer zu starken Unternehmenskonzentration vorbeugen
  5. Durchsetzung des Digital Markets Act der EU: Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen, damit das Bundeskartellamt die EU-Kommission bei der Durchsetzung des DMA unterstützen kann. Auch die gerichtliche Durchsetzung des DMA in Deutschland wird eingeführt („private enforcement“).

Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Federführer den Entwurf des Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes vorgelegt hat, gab es in der Koalition intensive und vertrauensvolle Gespräche. Dadurch ist unser Entwurf besser geworden, enthält aber weiter alle Elemente, die wir vorgeschlagen hatten. Die Rechtssicherheit des Vorschlags ist besser, Missverständnisse beseitigt worden.

Das Wettbewerbsrecht ist ein Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Angesichts der Macht großer Unternehmen war es immer umkämpft. Unvergessen ist wie es Prof Franz Böhm MdB (CDU) in den 1950er Jahren gegen erbitterten Widerstand aus CDU, CSU und dem Bundesverband Deutscher Industrie (BDI) durchgesetzt hat.

Angesichts der wachsenden Macht weniger großer Unternehmen stärken viele Staaten ihre Wettbewerbsbehörden. Das wichtigste Element unseres Gesetzes – die Sektoruntersuchung mit Abhilfemaßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs – nimmt sich die britische “Competition & Markets Authority” zum Vorbild.

Unsere Vorschläge wurden in enger Konsultation mit führenden Wettbewerbsökonom*innen und -jurist*innen erarbeitet. Ein Riesendank an: Prof. Kühling & Prof. Tomaso Duso (Monopolkommission), Prof. Rupprecht Podszun,Prof’in Monika Schnitzer (Sachverständigen Rat), Prof’in Schweitzer (HU Berlin), Prof. Achim Wambach (ZEW), Prof. Justus Haucap, Prof Franck (Mannheim) und Prof. Zimmer (Bonn)!

Die Idee die Reformen jetzt auf den Weg zu bringen, kam mir, nachdem die Kraftstoffpreise im Zuge der Energiekrise sprunghaft anstiegen und einige Mineralölkonzerne der öffentlichen Debatte darüber aus dem Weg gingen. Neben den Fortschritten für den Klimaschutz in Brüssel, ist das mein bisher größter Erfolg als Staatssekretär. Besonderer Dank gebührt aber auch Kollegin Anja Hajduk für all ihren Einsatz in den schwierigen Verhandlungen!

Weiteres findet Ihr in einer gemeinsamen Presseinformation unseres Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Bundesjustizministeriums hier.

Wir liefern die Veränderungen für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft, wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Punkt für Punkt, Gesetz für Gesetz arbeite ich daran, hinter den Kulissen des BMWK – wie so viele im Regierungsteam!

Bitte teilt diese guten Nachrichten hier auf Twitter: https://twitter.com/sven_giegold/status/1643560455372144640

Wettbewerbspolitik wird ein Schwerpunkt des BMWKs unter Robert Habeck bleiben. Wir arbeiten weiter an der wettbewerbspolitischen Agenda, die wir gleich zu Beginn unserer Arbeit im letzten Jahr vorgelegt haben, hier zum Nachlesen.

Mit hocherfreuten Grüßen,

Ihr und Euer Sven Giegold

Rubrik: BMWK

Bitte teilen!