Sven Giegold

Mitmachen: Zukunft der Wettbewerbspolitik

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

eine entschiedene Wettbewerbspolitik ist ein Markenzeichen unserer Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Damit stehen wir in der besten Tradition der Sozialen Marktwirtschaft.

Bitte beteiligt Euch an unserer Konsultation zur Wettbewerbspolitik der Bundesregierung zur Halbzeit der Legislatur: Link zur Konsultation 

Am 21.02.2022 haben wir unsere wettbewerbspolitische Agenda vorgestellt, welche die wettbewerbspolitischen Ziele des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis 2025 definiert. Drei Tage später begann der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Bei der wirtschaftspolitischen Bewältigung der Kriegsfolgen mit teilweise deutlich gestiegenen Preisen hat sich noch drängender gezeigt, dass es starker Instrumente und handlungsfähiger Wettbewerbsbehörden bedarf, um funktionierende Märkte zu erhalten und zu schützen.

Auf Vorschlag der Bundesregierung hat der Bundestag mit Zustimmung einer großen Mehrheit im Bundesrat die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen und schafft damit ein neues Wettbewerbsinstrument, damit das Bundeskartellamt in Zukunft Störungen des Wettbewerbs in einzelnen Sektoren effektiv abstellen kann. Weder die Krise, noch die politischen Antworten waren zu Beginn der Legislatur absehbar – die 11. GWB-Novelle fügt sich dennoch nahtlos in die wettbewerbspolitische Agenda des BMWK ein. Auch auf EU-Ebene haben wir weitere Schritte zur Umsetzung der Agenda unternommen – etwa mit dem Inkrafttreten und der nun anlaufenden Durchsetzung eines effektiven Digital Markets Act (DMA). In der ersten Hälfte der Legislatur haben wir damit insgesamt schon viel erreicht.

Einen Überblick finden Ihr hier:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/konsultation-kartellrecht.html

In der zweiten Hälfte der Legislatur wollen wir Agenda fortentwickeln, damit der Wettbewerb weiter gestärkt und gleichzeitig die Wirtschaft unterstützt und entlastet wird. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag dem Ziel verpflichtet, die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb zu verbessern. Diese müssen den Erfordernissen des Mittelstands Rechnung tragen und die Aspekte Innovation, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und soziale Gerechtigkeit integrieren. Wir möchten daher betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die umfassende Möglichkeit geben, ihre Einschätzungen und Ideen zum geltenden kartellrechtlichen Rahmen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Bundeskartellamt bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes zu stärken und die Ministererlaubnis kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Von der Anwaltschaft und Wissenschaft wird darüber hinaus vermehrt die Forderung erhoben, gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung privater Kartellschadensersatzklagen effektiver zu machen. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage stellt sich die Frage, in welchen Bereichen der Fusionskontrolle der bei Unternehmen und dem Bundeskartellamt entstehende Aufwand reduziert und die Wirtschaft effektiv entlastet werden kann. Darüber hinaus stellt sich auch grundsätzlich in allen Bereichen die Frage, wie die bürokratischen Anforderungen bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln reduziert werden können, mit dem Ziel, wettbewerbspolitische Entscheidungen schneller und effizienter zu erreichen. Die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation werfen zudem die Problematik auf, ob für Unternehmenskooperationen, die dazu dienen, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ausreichende Rechtssicherheit besteht.

Die Konsultation findet bis zum 4. Dezember 2023 statt.

Als Staatssekretär für Wirtschaftspolitik setze ich mich seit Beginn der Ampel-Koalition für eine entschiedene Wettbewerbspolitik ein, die genauso kleinen und mittleren Unternehmen eine faire Chance gibt, wie auch für Verbraucherinnen und Verbraucher essentiell ist.

Mit freundlich-optimistischen Grüßen

Sven Giegold

P.S.: Bitte beachtet, dass die von Ihnen eingereichten Antworten auf die Konsultationsfragen auf der Internetseite des BMWK publiziert werden sollen. Dies umfasst auch den Namen und das Unternehmen. Mit der Beantwortung der Online-Konsultation willigt Ihr ein, dass diese Informationen und die in ihr enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Falls Du der Publikation im Internet widersprechen willst, bitte das entsprechende Feld auf dem Konsultationsformular ankreuzen.
Das BMWK weist darauf hin, dass das BMWK aufgrund rechtlicher Vorgaben im Einzelfall verpflichtet sein kann, eingereichte Antworten oder Teile davon an Dritte herauszugeben. Bitte beachtet auch die Datenschutzerklärung des BMWK. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Sinne des § 1 Absatz 4 Lobbyregistergesetz nach Maßgabe des Lobbyregistergesetzes registrierungspflichtig sind. Verstöße gegen die Eintragungspflicht sind bußgeldbewehrt. Gemäß § 6 Absatz 3 Lobbyregistergesetz gilt für die Beteiligung bei der Gesetzgebung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, dass eingetragene Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter nicht beteiligt werden sollen, wenn die Eintragung unvollständig ist, nicht aktualisiert wurde oder bei der Interessenvertretung gegen Verhaltenspflichten verstoßen wurde, und dies jeweils im Register vermerkt ist.

Rubrik: BMWK

Bitte teilen!