Sven Giegold

Neuer Aktionsplan zur Bekämpfung der Geldwäsche: EU-Kommission sendet das richtige Signal, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück

Angesichts der eklatanten Mängel bei der Bekämpfung von kriminellen Geldern arbeitet die Europäische Kommission an einem neuen Aktionsplan zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU. Während die ursprünglich für den 25. März vorgesehene Veröffentlichung aufgrund der Corona-Krise verschoben werden könnte, hat das EU-Nachrichtenportal Politico heute einen Leak zum Entwurf des Aktionsplans der Kommission veröffentlicht.

Der durchgesickerte Aktionsplan fordert die Umwandlung eines Teils der europäischen Anti-Geldwäscherichtlinie (AMLD) in eine direkt anwendbare Verordnung, die Schaffung eines EU-Koordinierungsmechanismus für nationale Finanzermittlungsstellen (FIU) und die Verstärkung der Aufsicht auf EU-Ebene. Die Mitteilung der Kommission lässt die Frage offen, ob eine neue EU-Behörde geschaffen werden soll oder ob die Europäische Bankbehörde (EBA) mit der EU-weiten Aufsicht beauftragt werden soll. Ein diesbezüglicher Gesetzesvorschlag wird für das erste Quartal 2021 angekündigt. Bereits im März 2020 will die Kommission ihre überarbeitete Methodik zur Bewertung von Drittländern mit hohem Geldwäscherisiko veröffentlichen, gefolgt von der Veröffentlichung einer aktualisierten Schwarzen Liste von Geldwäscheoasen.

Dazu erklärt Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

„Der neue Aktionsplan der EU-Kommission sendet das richtige Signal an die Mitgliedsstaaten, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Die EU kann es nicht länger hinnehmen, dass ihr Binnenmarkt für Finanzkriminalität missbraucht wird. Dem Entwurf des Aktionsplans fehlen mutige Aussagen zur Stärkung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung. Vor der Fertigstellung ihres Aktionsplans sollte die Kommission dringend erwägen, eine EU-Finanzpolizei im Rahmen von Europol vorzuschlagen. Diese Forderung des Europäischen Parlament muss umgesetzt werden. Angesichts der eklatanten Mängel bei der nationalen Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche muss die EU-Kommission eine Null-Toleranz-Politik verfolgen und dringend Vertragsverletzungsverfahren für alle Mitgliedstaaten einleiten, die das EU-Recht nicht wirksam umsetzen.

Die EU-Kommission folgt den Aufforderungen des Europäischen Parlaments, die Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche zu harmonisieren und die Zusammenarbeit unabhängig von nationalen Grenzen zu verbessern. Bei der Vorlage konkreter Gesetzgebungsvorschläge Anfang nächsten Jahres muss die Kommission jedoch auch Schlupflöcher in der aktuellen Gesetzgebung schließen. Angesichts der Sicherheitsrisiken, die sich aus der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergeben, können wir nicht länger zulassen, dass Unternehmen ihre letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer hinter Strohmännern verstecken.”

Link zum Politico Leak des EU-Aktionsplans der EU-Kommission:
https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2020/03/Draft-AML-communication-2.pdf

Meine 10 Vorschläge für ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Finanzkriminalität:
https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2020/02/Sven-Giegold-10-Key-Proposals-AML.pdf

Rubrik: Europaparlament, Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!