Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,
ein dreistelliger Milliardenbetrag fließt durch öffentliche Aufträge an private Unternehmen und schafft so Beschäftigung und öffentliche Güter. Damit sind die Vergabeentscheidungen des Staates eine riesige Chance für Innovationen, soziale Standards und die Ökologisierung der Wirtschaft. Gleichzeitig sind schon heute die bürokratischen Anforderungen an die öffentliche Vergabe hoch. Angesichts von Personalknappheit in öffentlichen Verwaltungen und zu langsamen Entscheidungen benötigen wir auch eine Minderung der bürokratischen Lasten. Gleichzeitig gilt es ein Hoflieferantentum zu verhindern, das neue Wettbewerber und vor allem kleineren Unternehmen die Chancen auf einen Zuschlag nimmt.
Im Koalitionsvertrag der Ampel wird an vielen Stellen auf die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung hingewiesen. Dieses dicke Brett einer weiteren Modernisierung des Vergaberechts wollen wir nun bohren und dabei Hinweise aus Unternehmen, Zivilgesellschaft, Wissenschaften und Praxis der Vergabe in der öffentlichen Verwaltung aufnehmen. Um diesen Prozess werde ich mich in den nächsten Jahren weiter kümmern.
Das Vergaberecht ist 2016 mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus 2014 umfassend geändert worden. Das neue Vergaberecht hat sich seitdem in weitem Umfang bewährt. Die Komplexität dieses Rechtsbereichs ist jedoch ungewöhnlich hoch geblieben und seit 2016 sind auch viele Herausforderungen noch deutlicher zu Tage getreten. Im Lichte der vielfältigen Herausforderungen und drängenden Zukunftsfragen soll daher auch das Vergaberecht praxisgerecht, aber ambitioniert weiter modernisiert werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei Innovationen stärken und ihre Vorbildrolle für eine sozial-ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft nutzen. Die Reform soll aber auch zum Bürokratieabbau beitragen.
Betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird im Rahmen eines digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens die Möglichkeit gegeben, ihre Einschätzungen und Ideen zur Vergabetransformation frühzeitig, transparent und bürokratiearm als Antworten auf die in fünf Aktionsfeldern aufgeworfenen Fragen einzubringen:
- Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung,
- Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung,
- Digitalisierung des Beschaffungswesens,
- Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren,
- Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen.
Auch die öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber als wesentliche Stakeholder im Vergabeverfahren sind eingeladen, ihre Ideen und Vorschläge zu den Fragekomplexen über diesen Konsultationsprozess einzubringen.
Die Ziele ergänzen und verstärken sich in vielen Fällen, stehen teilweise aber auch in Zielkonflikten zueinander. Unser Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhofft sich, durch das Konsultationsverfahren tiefe und breite Einblicke in die Bedürfnisse und Meinungen unterschiedlicher Akteure zu gewinnen. Die Praktiker*innen und Stakeholder erhalten dabei die Möglichkeit, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Erwartungen zu teilen und dazu beizutragen, dass die Ziele effektiv erreicht werden und den Bedürfnissen der Praxis dabei hinreichend Rechnung getragen werden. Die eingereichten Antworten fließen in die Vorbereitung von Stakeholder-Fachgesprächen und der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein.
An der Konsultation haben sich schon über 150 Akteure beteiligt. Weitere Stellungnahmen können auch jetzt noch eingereicht werden. Die aufgeworfenen Fragen aus fünf Themenkomplexen finden Sie und Ihr in einem PDF-Dokument hier:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/fragebogen-stakeholder-vergabetransformationspaket.html
Wenn Sie eine Stellungnahme im Rahmen der Konsultation abgeben möchten, senden Sie diese bitte als Antwort auf die aufgeworfenen Fragen per E-Mail an das Postfach vergabetransformation@bmwk.bund.de.
VIele Grüße
Sven Giegold
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“Packungsbeilage”:
Bitte beachten: Die eingereichten Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz publiziert. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass diese und die in ihr enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten wir, aus dem Dokument zu entfernen. Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt widersprechen wollen, weisen Sie auf diesen Umstand bitte ausdrücklich bei der Übersendung Ihrer Stellungnahme hin. Unterbleibt dieser Hinweis, gehen wir von Ihrem Einverständnis zur Veröffentlichung aus.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Sinne des § 1 Absatz 4 Lobbyregistergesetz nach Maßgabe des Lobbyregistergesetzes registrierungspflichtig sind. Verstöße gegen die Eintragungspflicht sind bußgeldbewehrt. Gemäß § 6 Absatz 3 Lobbyregistergesetz gilt für die Beteiligung bei der Gesetzgebung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, dass eingetragene Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter nicht beteiligt werden sollen, wenn die Eintragung unvollständig ist, nicht aktualisiert wurde oder bei der Interessenvertretung gegen Verhaltenspflichten verstoßen wurde, und dies jeweils im Register vermerkt ist.
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Informationen zur Konsultation:
Unsere Pressemitteilung: