Sven Giegold

Razzia bei elf deutschen Banken: Finanzminister Scholz muss verfügen, dass Banken Geschäfte mit Briefkastenfirmen zwingend bei der Geldwäschemeldestelle melden müssen

Wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung mittels Offshore-Konten ließ die Frankfurter Staatsanwaltschaft am Mittwoch die Räumlichkeiten von elf Banken und die Wohnungen von acht vermögenden Privatpersonen sowie deren Steuerberater und Vermögensverwalter durchsuchen. Die Razzia folgt Erkenntnissen aus den Offshore Leaks (2013) sowie den Panama Papers (2016), welche Steuervermeidung, Steuerflucht und Geldwäsche durch Prominente, Politiker und Kriminelle enthüllten. Zuletzt stand die Deutsche Bank im Visier der Fahnder, weil ihre Tochtergesellschaft Regula auf den Britischen Jungferninseln bei der Gründung von Briefkastenfirmen in Steueroasen geholfen hatte.

Dazu erklärt Sven Giegold, Spitzenkandidat von Bündnis90/Die Grünen zur Europawahl 2019:

“Dass unser Staat erst Jahre nach entsprechenden Veröffentlichungen von Whistleblowern mit den Ermittlungen in die Gänge kommt, ist ein hausgemachtes Problem. Beim Kampf gegen Steuerdumping betreibt Olaf Scholz Arbeitsverweigerung. Die europarechtlichen und nationalen Grundlagen, um solche Straftaten frühzeitig zu erkennen, sind längst gelegt. Den ehrlichen Steuerzahlern kostet es Millionen, dass der Finanzminister die Möglichkeiten des Geldwäschegesetzes nicht endlich ausschöpft.

Deutschland braucht für Banken eine Pflicht zur Abgabe einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung, wenn Kunden bei ihnen Geschäftsbeziehungen mit bekannten Steueroasen anbahnen. Bereits jetzt müssen Banken eine Verdachtsmeldung abgeben, wenn Kunden ungewöhnlich hohe Bargeldsummen einzahlen. Dieselbe Verdachtsmeldung muss verpflichtend werden, wenn Geschäfte mit Ländern angebahnt werden, die für aggressive Steuerbegünstigungstricks bekannt sind. Olaf Scholz muss endlich dafür sorgen, dass der hierfür zuständige Zoll die entsprechende Verwaltungsanweisung ausgibt. Nicht einmal eine Gesetzesänderung wäre dafür notwendig.”

Hintergrund:

Artikel 43 (5) des Geldwäschegesetzes erlaubt der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FiU) beim Zoll in Absprache mit der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) per einfacher Verwaltungsanweisung zu definieren, in welchen Fällen Geldwäscheverdachtsanzeigen standardmäßig abzugeben sind. Zoll und BaFin unterstehen der Dienstaufsicht des Bundesfinanzministeriums. Solche Meldepflichten gelten dann nicht nur für Banken, sondern grundsätzlich auch für andere Verpflichtete des Geldwäschegesetzes wie Notare, Anwälte, Juweliere, Kunsthändler, usw.

 

 


Hinweis: Dieser Blogbeitrag wurde innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Europawahl 2019 veröffentlicht. In diesem Zeitraum wurde die Homepage und die zugrunde liegende IT-Infrastruktur aus Wahlkampfmitteln und nicht aus dem Parlamentsbudget finanziert.

Rubrik: Europaparlament, Wirtschaft & Währung

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