Geschäftsordnung Landesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW 2012 § 1 Zusammensetzung und Aufgaben (1) Dem Landesvorstand (LaVo) gehören an: 1. die beiden Vorsitzenden, 2. die/der politische GeschäftsführerIn und die/der LandesschatzmeisterIn sowie 3. sechzehn weitere Mitglieder. (2) Die beiden Vorsitzenden sind für die Außendarstellung der Landespartei verantwortlich. Gemeinsam mit der/dem politischen GeschäftsführerIn und der/dem LandesschatzmeisterIn bilden […]