Geschäftsordnung des Landesvorstands Grüne NRW
Geschäftsordnung Landesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW 2012
§ 1 Zusammensetzung und Aufgaben
(1) Dem Landesvorstand (LaVo) gehören an:
1. die beiden Vorsitzenden,
2. die/der politische GeschäftsführerIn und die/der LandesschatzmeisterIn sowie
3. sechzehn weitere Mitglieder.
(2) Die beiden Vorsitzenden sind für die Außendarstellung der Landespartei…