Sven Giegold

SZ: USA greifen nach Kontodaten europäischer Bürger

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USA greifen nach Kontodaten europäischer Bürger

Vertrauliche Verhandlungen über globalen Wettbewerb bei Dienstleistungen wecken Sorge um Privatsphäre

München – Während Hunderttausende gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA protestieren, treiben beide Wirtschaftsmächte im Stillen einen neuen milliardenschweren Vertrag voran. Dabei geht es um mehr Wettbewerb bei Informationstechnik, Gesundheit oder Bildung. Die Gespräche der 50 Nationen, die weltweit zwei Drittel aller Dienstleistungen exportieren, laufen abgeschottet in der australischen UN-Botschaft in Genf. Die „USA – vertraulich“ gestempelten Verhandlungspapiere sollen nur in „abgesichertem Gebäude, Raum oder Container aufbewahrt werden“, steht in den Dokumenten, die SZ, NDR und WDR vorliegen.

 

Die Geheimnistuerei hat wohl ihren Grund: Wie sich allein aus dem Kapitel über Finanzkonzerne ergibt, das die Plattform „Wikileaks“ zutage förderte, ist das geplante Dienstleistungsabkommen mit dem Namen Tisa politisch hochbrisant. So preschen die Vereinigten Staaten etwa bei Artikel 11 mit der Forderung vor, jedes Tisa-Mitglied solle Finanzkonzernen erlauben, Informationen frei aus seinem Gebiet zu transferieren. „Das ist ein Angriff auf den europäischen Datenschutz“, kritisiert der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold. „Die Gefahr ist, dass zum Beispiel Kontodaten von Bürgern und Firmen aus Europa abfließen – und der US-Regierung und den Geheimdiensten zur Verfügung stehen.“ Nach dem Abhörskandal um den Geheimdienst NSA sei dies inakzeptabel.

 

Auch aus der Brüsseler Kommission kommt Widerstand gegen die amerikanischen Pläne: „Es darf keinen rechtsfreien Raum geben. Jede Informationsverarbeitung muss dem europäischen Datenschutz unterliegen“, sagte ein Insider. EU-Parlament und Regierungen hatten vor einigen Jahren monatelang verhandelt, um den Abfluss europäischer Kontodaten beim Zahlungsverkehrs-System Swift zu stoppen. Setzen sich die USA nun beim Tisa-Abkommen durch, könnten europäische Kontodaten doch in Amerika landen.

 

Ebenso kritisch ist eine Klausel, die sich mit Notfallmaßnahmen gegen Finanzkrisen oder zum Schutz der Sparer beschäftigt. Solche Vorschriften dürfen laut dem bisherigen Tisa-Artikel 17 nicht dazu führen, dass ein Land seine Pflichten zur Marktöffnung vernachlässigt. Das könnte ein Einfallstor für milliardenschwere Klagen auf Schadensersatz sein. Die EU-Kommission streitet das zwar ab. Gesetze zur Kontrolle der Finanzmärkte seien höchstens im Ausnahmefall vom Tisa-Abkommen betroffen. Doch Skeptiker wie Sven Giegold sehen das anders: „Künftig handelt sich eine Regierung leicht eine Klage ein“. Eine Regierung müsse künftig bei jedem Gesetz zur schärferen Kontrolle der Finanzmärkte beweisen, dass dieses den Freihandel nicht bremse. „Es wird schwerer, die Finanzmärkte zu zähmen“, bilanziert Giegold. Es gibt einen Präzedenzfall für Schadensersatzforderungen in diesem Bereich. Der chinesische Investor Ping An verklagt den belgischen Staat, nachdem dieser in der Finanzkrise 2008 die Fortis Bank durch Verstaatlichung vor der drohenden Pleite gerettet hatte.

 

A. Hagelüken, J. GoetzWirtschaft

 

(SZ vom 20.06.2014)

Rubrik: Unkategorisiert

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