Sven Giegold

Transparenz der Abgeordneten-Ausgaben: Verfassungsausschuss will mehr öffentliche Vergleichbarkeit

An diesem Donnerstag hat der Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments (AFCO) beschlossen, dass das Parlaments-Präsidium die Vergleichbarkeit der Verwendung der Allgemeinen Kostenpauschale (englisch: General Expenditure Allowance, GEA) erleichtern soll. Bisher bekommen Europaabgeordnete 4.416 Euro monatlich steuerfrei als Aufwandspauschale für Bürokosten und dergleichen, ohne die Verwendung belegen zu müssen. Nachdem das Parlamentspräsidium zuletzt die Forderungen des Parlamentsplenums nach mehr GEA-Transparenz blockiert hatte, will der Verfassungsausschuss das Präsidium jetzt durch einen neuen Satz in der Geschäftsordnung zum Handeln zwingen. Das Präsidium ist demzufolge verpflichtet, auf der Parlaments-Webseite jedem Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, ein unabhängiges Audit seiner Verwendung der GEA zu veröffentlichen. Bürgerinnen und Bürger können so leicht vergleichen, wer seine Rechnungen aufbewahrt und von einem professionellen Rechnungsprüfer durchleuchten lässt und wer dies verweigert. Die Grünen hatten ursprünglich Abgeordnete zur Aufbewahrung und unabhängigen Überprüfung ihrer Quittungen verpflichten wollen. Dafür gab es keine Mehrheit, aber der AFCO-Beschluss würde den öffentlichen Druck zur Transparenz deutlich vergrößern und wird vermutlich letztlich zum gleichen Ergebnis führen.

 

Schon bald müssen alle Europaabgeordneten Farbe bekennen, ob sie den Bürgern dieses Mehr an Vergleichbarkeit über ihr Handeln ermöglichen wollen. Die Reform der Geschäftsordnung inklusive dieser Regel wird voraussichtlich im Januar im Plenum abgestimmt. Für eine erfolgreiche Änderung der Geschäftsordnung muss die Mehrheit aller gewählten Abgeordneten dafür stimmen, nicht nur die Mehrheit der Anwesenden.

Dazu sagt der transparenzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

„Der offensichtliche Mangel an Transparenz der Allgemeinen Kostenvergütung für Europaabgeordnete beschädigt den Ruf des Europäischen Parlaments. Das Plenum der Abgeordneten darf sich nicht gefallen lassen, dass der Präsident und die Mehrheit der Vizepräsidenten im Präsidium die Forderung des Plenums nach Transparenz behindern. Der Verfassungsausschuss hat heute ein wichtiges Signal für die Stärke der Demokratie gesetzt. Damit die Abgeordneten die Transparenz ihrer Ausgaben selbst in die Hand nehmen, müssen sie die Vergleichbarkeit unabhängiger Rechnungsprüfung direkt in die Geschäftsordnung schreiben. In einem Europawahlkampf voller Angriffe von Populisten auf die EU ist der Mangel an Transparenz der GEA eine Belastung. Im Januar ist es an allen Europaabgeordneten, dass wir aufhören uns selbst ein Bein zu stellen.”

 

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Hintergrund

der vom AFCO angenommene Kompromiss zu Artikel 11a (neuer Absatz) (grobe Übersetzung):

„Das Präsidium stellt die erforderliche Infrastruktur in den Online-Profilen der Mitglieder auf der Website des Parlaments für diejenigen Mitglieder zur Verfügung, die eine freiwillige Prüfung oder Bestätigung gemäß den geltenden Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts und seiner Durchführungsbestimmungen veröffentlichen möchten, dass ihre Verwendung der allgemeinen Bürokostenpauschale mit den geltenden Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts und seiner Durchführungsmaßnahmen übereinstimmt“.

Rubrik: Demokratie & Lobby, Europaparlament

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