Name des Dossiers (BerichterstatterIn):
Tag der Abstimmung:
11. Dezember 2012
Entscheidender Artikel:
Artikel 3c (Änderungsantrag 74) zum Verbot von Softwarepatenten
Hintergrund und Kommentar:
Das Europaparlament hat heute mit einer Reihe von Entscheidungen einen einheitlichen EU-Patentschutz beschlossen. Ein Änderungsantrag der Grünen Fraktion, der das Verbot von Softwarepatenten in der neuen Gesetzgebung verankert hätte, wurde abgelehnt.
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen besteht die Gefahr, dass sie durch Patentansprüche von marktbeherrschenden Großkonzernen behindert werden. Das Europaparlament hat sich schon 2003 und 2005 gegen Softwarepatente ausgesprochen und die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen stark begrenzt.
Mit der neuen Gesetzgebug werden die Kompetenzen im Patentschutz an das Europäische Patentamt und den neuen Patentgerichtshof abgetreten. Die Kontrollmöglichkeiten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Gerichtshofs werden geschwächt. Umso wichtiger wäre es gewesen, die geltenden Einschränkungen und Verbote von Softwarepatenten in der Verordnung festzuschreiben.
Weitere Infos mit Kommentaren meiner KollegInnen Eva Lichtenberger und Martin Häusling gibt es hier.
Abstimmungsergebnis
Die deutschen Abgeordneten der Grünen und der Linken haben für die Verankerung des Verbots von Softwarepatenten gestimmten, die Abgeordneten der SPD, CDU/CSU und der FDP stimmten dagegen. Einzige Ausnahme: Martin Kastler (CSU); Bernd Posselt (CSU) hat sich enthalten.
Group
|
For
|
Against
|
Abstentions
|
---|---|---|---|
0 | 1 | 0 | |
ALDE/ADLE | 7 | 67 | 2 |
ECR | 10 | 38 | 0 |
EFD | 13 | 15 | 1 |
EPP | 4 | 233 | 1 |
Greens/EFA | 50 | 1 | 0 |
GUE-NGL | 26 | 0 | 4 |
NI | 11 | 11 | 5 |
S&D | 22 | 144 | 2 |