Heute ist das endgültige Urteil im fast zweijährigen Lux-Leaks-Prozess gegen Antoine Deltour gefallen. Erst im Januar erreichte Antoine Deltour einen Teilerfolg vor dem Revisionsgericht. Strittig war seine Anerkennung als Whistleblower gewesen. Das Revisionsgericht entschied, dass die Aufdeckung der Steuerabsprachen Luxemburgs mit hunderten Unternehmen relevant sei und nicht die abweichende Absicht der Datenentwendung. In der Folge ging der Fall zurück an das Berufungsgericht, das Antoine Deltour heute nur im Fall der Entwendung der Tax Rulings frei sprach. Für die Entwendung der Schulungsunterlagen lautet das Urteil 1 Euro an PWC, sowie die Übernahme der Prozesskosten.
Zum heutigen Urteil äußert sich Sven Giegold, der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
“Das ist eine gute Nachricht für den Schutz von Whistleblowern. Endlich ist Antoine Deltour als Whistleblower anerkannt und muss keine Strafe bezahlen.
Es ist jedoch unsäglich, dass er sich jahrelang vor Gericht verantworten musste, obwohl er so viel im öffentlichen Interesse geleistet hat. Das rechtliche Tauziehen zeigt, wie wichtig ein verbindlicher europäischer Schutz von Whistlblowern ist. Die Vorschläge der EU-Kommission müssen unverzüglich vom Rat und dem Europäischem Parlament auf den Weg gebracht werden.“