Liebe Freund*innen, liebe Interessierte,
Genossenschaften sind eine starke Säule unserer Wirtschaft. 23,5 Millionen Menschen in Deutschland sind Mitglied einer Genossenschaft. Von der Wohnungsbaugenossenschaft, die günstigen Wohnraum für ihre Mitglieder bietet, über Energiegenossenschaften, in der Mitglieder selbst erzeugten Strom teilen, bis zu genossenschaftlichen Banken, die für ihre Mitglieder und das Gemeinwesen wirtschaften. Und natürlich: Die vielen neu gegründeten Genossenschaften, die als Social Business unsere Welt mit wirtschaftlichen Mitteln ein Stück besser machen wollen.
Doch obwohl Genossenschaften sich langfristig für ihre Mitglieder und nicht für kurzfristige Gewinne einsetzen, ist es komplizierter eine Genossenschaft als eine GmbH zu gründen.
Die Initiative Geno.digital hat sich nachdrücklich für mehr digitale Führungsmöglichkeiten von Genossenschaften engagiert. In den letzten Monaten haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und meinem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz viele Gespräche mit Genossenschaften und Verbänden geführt, um aus der Praxis zu hören, wie wir als Ampel konkret diese Rechtsform stärken können – wie wir es uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Viele von Euch waren auch bei den Europe Calling Webinaren zum Thema dabei (zum Nachschauen hier und hier).
Das Bundesministerium für Justiz von Marco Buschmann hat nun bereits einen starken Entwurf eines “Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform” vorgelegt, der vieles einfacher machen wird. Den Entwurf findet Ihr hier.
Zum Entwurf werden nun die Bundesländer und Verbände angehört. Außerdem müssen sich alle Ressorts der Bundesregierung auf einen fertigen Gesetzesentwurf einigen, bevor er in den Bundestag zu Beratung und Beschluss geht.
Das sind die Kernpunkte des Entwurfs:
- Digital in die Zukunft: Genossenschaften können komplett digital gegründet und geführt werden.
- Klärung der Behandlung investierender Mitglieder
- Moderner Vorstand: Wir führen moderne Regelungen zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit ein.
- Beschleunigung der Gründung: Dazu schaffen wir eine Datenbank über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände. So geht die Förderungszweckprüfung durch das Registergericht schneller und wird durch eine Regelfrist für Eintragungen in das Genossenschaftsregister planbarer.
- Schutz vor Missbrauch: Wir schützen Genossenschaften vor Missbrauch der Rechtsform, indem wir klarstellen, dass bloße Kapitalanlage kein zulässiger Förderzweck ist und die Rechte und Pflichten des Prüfungsverbandes zusätzlich ausgeweitet werden.
Damit bauen wir bei den Genossenschaften unnötige und unfaire bürokratische Hürden ab und schützen zugleich diese Rechtsform vor Missbrauch.
Wenn Ihr weitere konkrete (!) Anregungen für den Gesetzesentwurf habt, würde ich mich über Hinweise freuen. Am besten direkt per Mail an: buero-st-gie@bmwk.bund.de
Ich möchte besonders allen Menschen aus der Genossenschaftsbewegung danken, die sich hier seit Jahren und Jahrzehnten für eine Stärkung der Rechtsform einsetzen. Ebenso den Kolleg*innen aus BMJ und BMWK für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz zur Stärkung der Genossenschaft ist auch eine von insgesamt 70 Maßnahmen aus der 1. Nationalen Strategie für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen, an deren umfassender Umsetzung wir derzeit arbeiten.
Persönlich freue ich mich auch besonders über dieses Gesetz, weil ich bei meinen eigenen Gründungen erlebt habe, wie groß die Hürden für Genossenschaftsgründer sind. Auch während meiner Zeit im Europaparlament war die Förderung der sozialen und solidarischen Wirtschaft fest im Blick.
Vielen Dank und solidarische Grüße,
Ihr und Euer Sven Giegold