Sven Giegold

Abstimmung zur Finanzmarktrichtlinie: Fortschritte bei Nahrungsmittelspekulation, Marktstrukturen und Hochfrequenzhandel, aber für den Verbraucherschutz enttäuschend

Heute hat das Europaparlament über seine Position zur Revision der Finanzmarktrichtlinie Mifid abgestimmt. Die Richtlinie bestimmt die Regeln bei Handel, Vertrieb und Beratung von Finanzprodukten. Die Revision samt zugehöriger Verordnung deckt ein breites Spektrum ab, darunter Verbraucherschutz, Einführung von Positionslimits im Bereich des Rohstoff- und Nahrungsmittelhandels, Regulierung der Struktur von Börsen, Handelsplattformen und Kapitalmärkten sowie des Hochfrequenzhandels.

Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament und Verhandlungsführer der Grünen zu MiFID kommentiert das Abstimmungsergebnis:

„Im Bereich des Hochfrequenzhandels und bei der Transparenz auf den unterschiedlichen Handelsplattformen ist es uns gelungen, einige substantielle Verbesserungen durchzusetzen. Beim Hochfrequenzhandel wurden eine Mindesthaltedauer und ein verbindlicher Test der Algorithmen eingefügt, der uns vor solchen Unfällen wie dem Knight-Capital-Fall in Zukunft schützen. Bei den Handelsplattformen wurde ein neuer Marktplatz (OTF) eingeführt, der in der Lage ist, Teile des intransparenten OTC Handels durch die MiFID-Regeln zu erfassen.“

„Ein großer Fortschritt ist die Parlamentsposition zu bindenden Positionslimits bei Lebensmittel- und anderen Warenderivaten. Damit wird der Spekulation in diesem Bereich Grenzen gesetzt. Das Parlament geht damit deutlich über die Vorschläge der EU-Kommission hinaus. Hier hat sich das Engagement der Zivilgesellschaft und Kirchen ausgezahlt. Wir bedauern jedoch, dass wir für den von uns eingebrachten Änderungsantrag zu weitergehende Regeln gegen exzessive Spekulation keine Mehrheit bekommen konnten. Wir hätten damit zu den Standards, wie sie in den USA bereits Standard sind aufschließen können und klare Grenzen für exzessive Spekulation setzen können.“

„Im Bereich des Verbraucherschutzes auf dem Finanzmarkt ist das Ergebnis enttäuschend. Der abgestimmte Text enthält zwar einige positive Regelungen zur Transparenz, zur Schärfung des Profils der Honorarberater und zum Produktverbot. Unsere Kernforderung, die Interessenskonflikte durch Provisionen zu beenden, konnten wir jedoch nicht durchsetzen. Zuerst wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Währung der von uns eingebrachte und von allen Schattenberichterstattern mitgetragene Kompromiss, dass Verkaufsprovisionen verboten werden oder von Banken und Vermittlern an die Investoren weitergegeben werden müssen in letzter Minute durch einen mündlichen Änderungsantrag der Sozialdemokraten bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Daraufhin haben wir versucht durch einen Antrag zur Plenumsabstimmung ein komplettes Provisionsverbot durchzusetzen. Leider konnten wir auch hierfür keine Mehrheit bekommen, obwohl kein Beteiligter in der Lage war valide Gegenargumente vorzubringen.“

 

Unser Positionspapier zu Provisionsberatung

Grüne Position zur MiFID-Regulierung