Am heutigen 9. Juli 2018 tritt die 5. EU Anti-Geldwäsche-Richtlinie in Kraft. Bis zum 10. Januar 2020 haben die Mitgliedstaaten nun Zeit, ihre nationalen Unternehmensregister öffentlich zu machen. Dann können alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, welche Begünstigten hinter welcher Firma stecken. Bis 10. März 2021 sollen die nationalen Unternehmensregister dann vernetzt werden, um Finanzkriminalität auch grenzüberschreitend wirksam bekämpfen zu können. Zudem sollen nationale Bankkontenregister eingerichtet werden und Informationen zu den Eigentümern von Immobilien müssen europaweit zeitnah verfügbar sein, damit Polizei und nationale Behörden Geldwäscher schnell ermitteln können. Die Neuerungen der europäischen Anti-Geldwäscheregeln wurden im Dezember 2017 unter Federführung der Grünen Ko-Berichterstatterin Judith Sargentini (Niederlande) zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ausgehandelt, darin sind zahlreiche grüne Vorschläge enthalten.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatter der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie für den Wirtschafts- und Währungsausschuss, kommentiert:
„Wir machen einen großen Sprung nach vorn bei der Bekämpfung von Geldwäsche in der EU. Öffentliche Unternehmensregister werden es leichter machen, die Hintermänner von dubiosen Firmengeflechten aufzudecken. Auch Trusts, Stiftungen und Treuhandschaften können nicht länger im Dunkeln agieren, sondern müssen ihre wirtschaftlich Berechtigen gegenüber Behörden sowie Personen mit einem berechtigten Interesse wie zum Beispiel Journalisten offenlegen. Für dubiose Investoren wird es schwieriger zu verschleiern, wer hinter Immobilienkäufen in Großstädten steckt, denn zuständige Behörden müssen die Eigentümer von Immobilien nun zeitnah ausfindig machen können. Vermögen von Kriminellen kann nun europaweit auch bei Immoblienbesitz aufgespürt werden. Deutschland arbeitet deshalb gerade am Aufbau eines elektronischen bundeseinheitlichen Grundbuchs.
Deutschland hat bereits ein nicht-öffentliches Unternehmensregister aufgebaut, das nun vollständig öffentlich wird. Allerdings enthält das deutsche Unternehmensregister europarechtswidrige Ausnahmen für mehrstufige Firmengeflechte und oft fehlen die vorgeschriebenen Angaben im Register. Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern, ansonsten muss die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren starten. Die Überprüfung der deutschen Umsetzung läuft noch und wir werden die nächsten Schritte der Kommission genau verfolgen.
Die verbliebenen Mängel der Geldwäsche-Aufsicht in der Bankenunion müssen zügig behoben werden. Auf Grüne Initiative hin hat das EU-Parlament erste Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die der Rat der Mitgliedstaaten nicht blockieren darf. Die EZB sollte eigene Expertise im Bereich Geldwäsche aufbauen und muss Geldwäscherisiken bei der Bankenaufsicht systematisch berücksichtigen. Darüber hinaus sollte die neue Arbeitsgruppe der europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA mutig sein und weitergehende Ideen entwickeln. In jedem Fall darf die Kommission nicht länger zögern, einen Gesetzesvorschlag für eine europäische Anti-Geldwäschebehörde auf den Weg zu bringen, wie das bereits das Europäische Parlament, mehrere Bankenaufseher und nationale Anti-Geldwäschebehörden gefordert haben.”
Im Amtsblatt der EU veröffentlichte 5. Geldwäscherichtlinie:
https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/07/AMLD5-OJ.pdf
Übersicht der Änderungen zur 5. Geldwäscherichtlinie samt Erfolgen und Niederlagen: