Bisher profitieren Google, Facebook und Co. von großzügigen Steuersparmodellen einiger EU-Mitgliedstaaten wie Irland und den Niederlanden und zahlen nahezu keine Steuern. Die Europäische Kommission präsentiert heute ihre Vorschläge, wonach Digitalunternehmen ab einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro Umsatz und davon mindestens 50 Millionen Euro innerhalb der Europäischen Union eine Sondersteuer zahlen müssen. Umsätze aus dem Verkauf von Nutzerdaten an Werbetreibende und aus Geschäften, die über Plattformen wie Airbnb abgewickelt werden, sollen mit drei Prozent belastet werden. Langfristig will die Europäische Kommission die Sondersteuer ersetzen durch eine digitale Betriebsstätte im Unternehmenssteuerrecht. Die Gewinne sollen dann nach den üblichen Körperschaftsteuern berechnet werden. Die Besteuerung von Digitalunternehmen wird auch Thema beim Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs am Donnerstag und Freitag (22. und 23. März) in Brüssel.
Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, kommentiert:
„Das europäische Steuerrecht muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Solange sich die Staaten der G20 nicht auf eine weltweite Besteuerung für Digitalkonzerne einigen können, muss die Europäische Union vorangehen und Google und Co. zur Kasse bitten. Internetfirmen dürfen nicht länger von steuerlichen Freifahrtscheinen profitieren. Auch Digitalunternehmen wie Facebook müssen ihre soziale Verantwortung in der realen Welt übernehmen. Ein gemeinsames Unternehmenssteuerrecht in Europa wäre natürlich der Königsweg. Doch solange die europäischen Steueroasen blockieren, ist der Vorschlag der EU-Kommission eine gute zweitbeste Lösung.
Der Vorstoß der Europäischen Kommission ist das richtige Signal für mehr Steuergerechtigkeit in der Europäischen Union. Fairer Wettbewerb im Binnenmarkt zwischen lokalen und digitalisierten Unternehmen erfordert, dass alle Steuern zahlen. Die EU-Regierungen müssen die Vorschläge zügig umsetzen. Bundeskanzlerin Angela Merkel muss die Staats- und Regierungschefs auf konkrete Schritte festnageln. Die Blockaden im Rat gegen Steuerdumping kosten die europäischen Mitgliedstaaten jeden Tag Geld.
Die Sondersteuer auf Umsätze der Digitalkonzerne ist keine Dauerlösung. Findige Steuerberater werden die schwierige Abgrenzung digitaler Umsätze von sonstigen Einnahmen ausnutzen und virtuelle Geschäfte außerhalb der Europäischen Union abwickeln. Um Steuerumgehung wirksam zu unterbinden, müssen wir den Begriff der steuerlichen Betriebsstätte an das digitale Zeitalter anpassen.
Sollten die Mitgliedsländer den Vorschlag wieder blockieren, darf die EU-Kommission nicht zögern, ihren Vorschlag nach Artikel 116 AEUV im Mehrheitsverfahren vorzulegen.“