Sven Giegold

Transparenzregister: Deutsches Transparenzregister ist nutzlos – Justizministerin Barley muss nachbessern

Die Einrichtung des Transparenzregisters über wirtschaftlich berechtigte Eigentümer war ein großer Erfolg des Europaparlaments im Kampf gegen Geldwäsche und Korruption unter grüner Berichterstattung. Die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie ist jedoch völlig missraten (4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie).

 

Zur Veröffentlichung von Daten aus dem Transparenzregister von Correctiv, NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung sagt der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

“Die Veröffentlichungen zum Transparenzregister zeigen: Das deutsche Transparenzregister ist nutzlos. Zwielichtige Firmen werden durch das Register nicht transparent. Bei den entscheidenden Unternehmen ist es ein Intransparenzregister, weil es die wahren Eigentümer weiterhin verschleiert. Wenn ein dubioser Unternehmer zwei Zweckgesellschaften dazwischen schaltet, bleibt er unerkannt. Das deutsche Gesetz widerspricht EU-Recht, weil die wahren Eigentümer immer noch intransparent bleiben können. Justizministerin Barley muss nun zügig das Gesetz nachbessern und in Einklang mit EU-Recht bringen. Bisher verfehlt das Transparenzregister seinen Zweck und erzeugt nur Bürokratie. Die Gebühren zur Nutzung des Registers sind abschreckend hoch, auch für Journalisten. Wegen der Mängel bei der Umsetzung des EU-Rechts, habe ich schon vor Monaten bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Die Einführung des Transparenzregister war ein großer Erfolg im Kampf gegen Geldwäsche. Transparenz ist der größte Feind von Unternehmen, die etwas zu verbergen haben. Wir müssen das Register endlich scharfstellen.”

 

Die Schlechtumsetzung des Transparenzregisters ins Deutschland haben wir bereits am 15. März 2018 in einer schriftlichen Anfrage an die Kommission kritisiert:

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2019/02/Anfrage-an-die-Kommission_Transparenzregister-Deutschland.pdf

Die Kommission versicherte uns in ihrer Antwort vom 22. Mai 2018, sich die Konformität des deutschen Transparenzregisters anzuschauen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Seitdem sind wir im regelmäßigen Kontakt mit den Zuständigen in der EU-Kommission, die sich inzwischen in der Sache an die Bundesregierung gewandt hat. Wir bleiben hier dran.

https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2019/02/Antwort-von-Frau-Jourová_Transparenzregister-Deutschland.pdf

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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