Heute veröffentlichte die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission eine erste Analyse des Steuerdeals des Amazon-Konzerns in Luxemburg. Die Kommission hat ein Beihilfeverfahren eingeleitet. Wenn sich die Beurteilung als staatliche Beihilfe durchsetzt, kann die EU-Kommission die Rückzahlung der steuerlichen Beihilfen verlangen.
Dazu erklärt Sven Giegold, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:
Das ist ein Durchbruch gegen Steuerdumping in Europa. Die maßgeschneiderten Steuerdeals von transnationalen Unternehmen mit Ländern wie Luxemburg, Irland und Luxemburg stehen damit im Feuer. Der Untersuchungsausschuss zur Steuervermeidung in Europa muss jetzt schnell kommen und darf nicht durch rechtliche Tricks verzögert werden. Die Aufklärung der Steuerdeals kann zu einem warmen Regen von Nachzahlungen der Konzerne an die gebeutelten öffentlichen Kassen führen. Es gibt tausende maßgeschneiderter Steuerdeals in Europa vor allem in Irland, Niederlande und Luxemburg.
Das europäische Beihilferecht kann eine europäische Steuerpolitik jedoch nicht ersetzen. Nur wenn transnationale Unternehmen besser behandelt werden als lokale Unternehmen, kann das Beihilferecht schon heute gegen Steuerdumping durchgreifen. Sobald alle Unternehmen von Niedrigsteuersätzen profitieren, ist das europäische Recht bisher hilflos. Daher braucht die EU dringend ein Ende des grenzenlosen Steuerwettbewerbs und Europäische Mindeststeuersätze.
Schon in ihrer Anhörung vor der EU-Kommission war Magarete Vestager als gradlinige Verteidigerin fairen Wettbewerbs aufgefallen. Sie muss nun ohne Rücksicht auf Kommissionspräsident Juncker und einzelne Mitgliedsländer durchgreifen. Skandalös ist allerdings, dass weiterhin nur neun (9!) Mitarbeiter für die Prüfung der Steuerdeals aller Großunternehmen in Europa zuständig sind. Im weiteren Sinne sind 20 Beamte beteiligt. Die Gruppe muss dringend ernsthaft aufgestockt werden. Das rechnet sich auch für alle ehrlichen Steuerzahler.
Die heute veröffentlichte Einschätzung der EU-Kommission zum Amazon-Fall in Luxemburg finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_38944