Sven Giegold

Durchbruch für den Schutz von Whistleblowern

whistleblower proposal presented by justice Commissioner Vera JOUROVÁ

Whistleblower sollen künftig besser geschützt werden, schlägt die Europäische Kommission in ihrem heute vorgestellten Entwurf für eine Richtlinie vor. Sie greift damit zentrale Forderungen der Grünen/EFA-Fraktion auf, die vor dem Hintergrund des Prozesses gegen den LuxLeaks-Whistleblower Antoine Deltour am 4. Mai 2016 die Initiative für einen besseren Schutz von Whistleblowern ergriffen hatte. Der Vorschlag muss noch vom Europaparlament und dem Rat der Mitgliedsländer beschlossen werden.

 

Sven Giegold, Berichterstatter des Europaparlaments für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Institutionen und wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, begrüßt den Vorschlag und sieht Luft nach oben:

„Das ist der Durchbruch für den Schutz von Whisteblowern in Europa. Mit der Kriminalisierung von Enthüllungen für das Gemeinwohl muss Schluss sein. Nun sollen endlich diejenigen besser geschützt werden, die mit ihren Aufdeckungen das Gemeinwohl bewahren. Die EU-Kommission wählt den richtigen Weg, wenn sie Whistleblower im öffentlichen und privaten Sektor schützen will. Der breite Geltungsbereich des Whistleblowerschutzes ist ein wichtiges Element des Vorschlags. Es ist richtig, dass Hinweisgeber aus sensiblen Bereichen wie dem Finanzsektor, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Gesundheit, Umwelt und Datenschutz geschützt werden sollen. Leider ist er auf die Verletzung europäischen Rechts beschränkt.

Der Vorschlag lässt noch Luft nach oben. Der Schutz von Whistleblowing im Bereich Arbeitnehmerrechte fehlt. Whistleblower sollen bei der Enthüllung von Steuerhinterziehung großer Unternehmen, aber nicht von reichen Einzelpersonen, geschützt werden. Der Schutz darf nicht davon abhängen, ob Whistleblower zuvor interne Beschwerdekanäle genutzt haben. Die Kommission sieht zwar schon wichtige Ausnahmen vor, falls Ermittlungen erschwert werden oder dem öffentlichen Interesse starker Schaden entstehen könnte. Whistleblower dürfen aber nicht durch schwierige Beweisführung in langen Prozessen abgeschreckt werden. Weil Whistleblower nach ihren Enthüllungen oft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollte ihnen auch dahingehend Unterstützung angeboten werden. Dafür braucht es einen europäischen Fonds zur Entschädigung von Whistleblowern. Die EU-Kommission sollte nun den nächsten Schritt wagen und mit den nationalen Regierungen über die Zuständigkeit verhandeln.

Jetzt ist die deutsche Bundesregierung am Zug. Die große Koalition hat vor einigen Wochen einen viel schlechteren Schutz von Whistleblowern in einem Referentenentwurf vorgelegt. Die große Koalition sollte sich eindeutig für einen starken Schutz von Whistleblowern in Europa aussprechen und dafür im Rat der Mitgliedsländer werben. Auch bei Verletzung deutschen Rechts müssen Whistleblower künftig verlässlich geschützt werden.“

 

Die Bundesregierung plant derweil einen schwächeren Schutz von Whistleblowern:

https://sven-giegold.de/2018/bundesregierung-will-whistleblower-schlechter-schuetzen-als-es-das-europaeische-recht-verlangt/

Hintergrund zum Whistleblower Antoine Deltour: https://support-antoine.org/en/#luxleaks