Sven Giegold

EU-Finanzminister einigen sich auf wichtigen Fortschritt bei der Bekämpfung von Geldwäsche

Heute werden die europäischen Finanzminister ihre Schlussfolgerungen zu den strategischen Prioritäten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung annehmen. In seinen Schlussfolgerungen ermuntert der Rat die Europäische Kommission Maßnahmen zu ergreifen, wie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Geldwäschebehörden verbessert werden kann. Dazu gehört die Überführung bestimmter Vorgaben der Anti-Geldwäscherichtlinie in eine direkt anwendbare EU-Verordnung. Insbesondere laden die Finanzminister die EU-Kommission dazu ein, die Einrichtung einer europäischen Koordinierungsstelle für Verdachtsmeldungen (“europäische FIU”) sowie einer europäischen Anti-Geldwäschebehörde zu prüfen. Damit folgt der Rat der Initiative von Olaf Scholz und fünf weiteren EU-Finanzministern, die sich in einem gemeinsamen Positionspapier eine eigene EU-Behörde gegen Geldwäsche stark machten. Angetrieben von der Fraktion Grüne/EFA fordert das Europaparlament schon länger einen Dreiklang aus Verdachtsmeldestelle, Anti-Geldwäschebehörde und Finanzpolizei auf EU-Ebene.

Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

“Der Beschluss der Finanzminister ist ein wichtiger Fortschritt im Kampf gegen Geldwäsche. Jetzt ist der Weg frei für einen wirklich europäischen Ansatz zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Die wiederholten Geldwäscheskandale in Europa bedrohen den fairen Wettbewerb und sind ein Sicherheitsrisiko. Eine europäische Koordinierungsstelle und Anti-Geldwäschebehörde sind der richtige Ansatz. Im Paket der Finanzminister fehlt aber noch ein Element. Wir brauchen auch eine europäische Finanzpolizei, die grenzüberschreitende Geldwäschefälle verfolgt. Das Europaparlament hat diesen europäischen Dreiklang als Antwort auf die Geldwäscheskandale der letzten Jahre mehrfach gefordert. Die EU-Mitgliedsländer müssen auch bei polizeilichen Ermittlungen ihre Zusammenarbeit dringend stärken. Gemeinsame Ermittlungsteams gegen grenzüberschreitende Finanzkriminalität wären im Rahmen von Europol schon heute möglich. 

Die europäischen Regierungen fordern die Kommission zu Recht auf, die europäische Geldwäscherichtlinie durch eine direkt anwendbare Verordnung zu ersetzen. Neue Vorschläge der Kommission dürfen aber nicht von heutigen unzureichnender Rechtsdurchsetzung in den Mitgliedstaaten ablenken. Die EU-Kommission sollte Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Rechtsdurchsetzung bei der Geldwäschebekämpfung auch gegen Deutschland einleiten. Wir brauchen keine weiteren Zwischenberichte, sondern konkrete Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.”

Link zum Entwurf der Schlussfolgerungen der Finanzminister zu den strategischen Prioritäten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2019/12/draft-aml-conclusions-25112019.pdf

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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