Sven Giegold

Endlich offene Ohren: EU-Kommission will an einfachen Regeln für risikoarme, kleine Banken arbeiten

Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm 2017 vorgestellt. Es gibt Ausblick auf zehn Schwerpunkte der Arbeit der EU-Behörde für das nächste Jahr. Im 16 Seiten langen Dokument ist Erfreuliches im Kleingedruckten “versteckt”. Die Kommission greift einen langjährigen Grünen Vorschlag auf: eine maßgeschneiderte Regulierung für kleine und risikoarme Banken. Seit Beginn unserer Arbeit zu den Reformen nach der Finanzkrise war dies eine unserer zentralen Forderungen. Während unserer Arbeit an der CRR/CRD IV, dem heute zentralen Regelwerk für Kreditinstitute, haben wir bereits im April 2012 zum ersten Mal detaillierte Vorschläge dazu gemacht.

Es geht darum, kleinen Kreditinstituten mit einem an der Realwirtschaft orientierten, risikoarmen Geschäftsmodell ein schlankeres Bündel von einfachen aber dennoch harten Regeln aufzuerlegen. Um auch in Krisensituationen stabil zu bleiben, sollten “langweilige” Banken vor allem beim Niveau von Eigenkapital und Liquidität den branchenweit etablierten Regulierungsstandards unterliegen. Erleichterungen gegenüber der für große und risikoreichere Institute geltenden “Standardregulierung”  könnten aber bei Berichterstattungspflichten, Detailtiefe der Regeln und aufwändigen Vergütungsregeln gewährt werden.

Diese Vorschläge sind in der CRR/CRD IV-Bankengesetzgebung leider noch nicht enthalten, denn lange Zeit stießen sie bei der Kommission auf taube Ohren. Wir sind jedoch hartnäckig geblieben und konnten diesen Punkt der einfachen Regeln für risikoarme Kleinbanken in wichtigen Positionierungen des Europaparlaments zur Finanzmarktregulierung unterbringen, so zum Beispiel im Jahresbericht zur Bankenunion 2015. Auch im Rahmen unserer Arbeit zur Umsetzungskontrolle von EU-Finanzmarktgesetzgebung in Deutschland spielte dieses Thema eine wichtige Rolle. Mit unserer Umfrage unter Praktikern und Experten zur Proportionalität in der Bankenregulierung konnten wir weitere Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken und wichtige Erkenntnisse gewinnen. Bisher haben wir rund 70 Rückmeldungen aus dem Bankensektor und von Finanzmarktexperten erhalten.

Dieser Grüne Druck auf die EU-Kommission hat jetzt gewirkt, denn mit der Aufnahme unseres Vorschlags einer besonderen Regulierung für risikoarme Kleinbanken hat die Zeit der tauben Ohren ihr Ende. Die EU-Kommission sagt damit zu, sich dazu intensiver an die Arbeit zu machen – ein wichtiger Etappenerfolg auf dem Weg zu einem stabilen und mehr an der Realwirtschaft ausgerichteten Finanzsystem. Das ist auch ein Erfolg der deutschen Bundesregierung, die sich in dieser Frage bewegt hat, nachdem auch die Branchenverbände auf die Linie einer differenzierten Regulierung konsequent eingeschwenkt sind. Diese Chance gilt es jetzt durch aktive parlamentarische Arbeit und Kooperation mit der Kommission zu nutzen, um den Ansatz der vereinfachten aber harten Regeln für risikoarme Banken weiter voranzubringen.

Auszug aus dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission zu einer besonderen Regulierung für risikoarme Kleinbanken:

“(…) Die Kommission wird auch eingedenk der jüngsten internationalen Überlegungen die Bankengesetzgebung in Teilen überprüfen und gezielte Änderungen der Eigenkapitalverordnung und -richtlinie sowie der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten vorschlagen, um die Widerstandsfähigkeit der Banken weiter zu stärken und die Regeln für mit einem weniger komplexen Geschäftsmodell arbeitenden Geldinstitute zu vereinfachen.(…)” (S. 12)

Link zum Arbeitsprogramm der Kommission 2017: http://ec.europa.eu/atwork/pdf/cwp_2017_de.pdf

Link zum Jahresbericht der Bankenunion 2015 des Europäischen Parlaments:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-2016-0033+0+DOC+PDF+V0//DE

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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