Hochfrequenzhandel
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Notierungssprünge (tick size regime): In MiFID werden erstmals Notierungssprünge (ticks) reguliert. Die minimale Preisänderung, um die ein Wert an einer Handelsplattform steigen oder fallen kann, ist ein wichtiger Faktor für die Profitabilität von Hochfrequenzhandelsstrategien.
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Algorithmen: Die Algorithmen, die von automatisierten Handelssystemen genutzt werden, müssen in Zukunft in dem System des Handelsplatzes, an dem sie angewendet werden sollen, getestet werden. Fälle wie der Crash von Knight Capital könnten damit verhindert werden.
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Offenlegung: Alle Handelsabschlüsse, die durch automatisierte Handelssysteme getätigt wurden, müssen als solche gekennzeichnet werden.
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Gebühren: Handelsplattformen müssen in Zukunft ihre Gebührenordnungen so anpassen, dass große Mengen an nicht ausgeführten Orders teurer werden. Exzessives Testen von Märkten durch annullierte Orders wird damit unattraktiver.
Verbraucherschutz
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Unabhängige Beratung: Beraterinnen und Berater, die für sich reklamieren, unabhängige Beratungen anzubieten, dürfen in Zukunft keine Vertriebsprovisionen mehr verdienen.
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Kostentransparenz: Anlegerinnen und Anleger werden in Zukunft mindestens einmal im Jahr eine Aufstellung aller Kosten erhalten, die den Wert ihres Investments schmälern. Jede Beeinträchtigung auf das Investment, welches nicht aus den unterliegenden Marktrisiken resultierte, muss in einer gesammelten Größe bekanntgegeben werden.
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Zielgruppen: Bei der Konstruktion und Ausgabe von Finanzprodukten muss eine Zielgruppe für das Produkt definiert werden. Vermittlern ist es nicht gestattet aktiv Produkte außerhalb dieser Zielgruppe zu vermarkten.
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Produktverbot: ESMA und die nationale Aufsichtsbehörden sind befugt, den Verkauf von gewissen Produkten zu verbieten, wenn diese Produkte gefährlich für die Verbraucher oder den Binnenmarkt sind.
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Versicherung: Bei der Vermittlung von Investment basierten Versicherungen, müssen Versicherungsvermittler in Zukunft im Interesse der Versicherten handeln (best-interest Prinzip) Sie müssen sich außerdem an die MiFID-Regeln über faire und ehrliche Informationen halten.
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Drittländer: Für das Geschäft mit Privatkunden, kann jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden, welche Anforderungen er an Anbieter aus Drittländern stellt. Eine Geschäftserlaubnis in einem Mitgliedstaat, ist nicht automatisch im Rest der Europäischen Union gültig. Anbieter, die sich nur an professionellen Investoren, richten, können mit ihrer Geschäftserlaubnis aus einem Mitgliedstaat in allen anderen Ländern der Union tätig werden.
Positionsgrenzen
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Ziele: Es soll gewährleistet sein, dass die Preisbildung an den Märkten nicht beeinflusst wird. Wettbewerbsverzerrungen, Marktmissbrauch und die Bildung von spekulativen Blasen an Rohstoffmärkten soll verhindert werden.
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Wer ist betroffen: Alle Warentermingeschäfte werden erfasst. Geschäfte auf und außerhalb der Handelsplattformen werden kumulativ erfasst, um tatsächlich die Gesamtpositionen jedes Händlers zu erhalten.
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Geltungsbereich: Alle Rohstoffderivate, die nicht als Sicherungsgeschäfte für realwirtschaftliche Aktivitäten dienen und nicht bis zur Fälligkeit von den Endverbrauchern gehalten werden, unterliegen Positionslimits. Ausgeschlossen davon sind Rohstoffderivate, die im Zusammenhang mit der Elektrizitäts- oder Wasserversorgung stehen, solange die Geschäfte physisch abwgewickelt werden. Derivate, die auf Öl und Kohle bezogen sind, sind auch ausgeschlossen. Als Folge der weitreichenden Lobbyarbeit profitieren diese Derivate davon, dass sie vorrübergehend von den Clearingvorschriften der EMIR Verordnung und den Vorschriften zu bilateralen Risikomanagement ausgeschlossen sind. Diese Ausnahme wird vier Jahre gelten und kann noch maximal um drei Jahre verlängert werden, wenn die Überprüfung der Kommission eine Notwendigkeit ergibt.
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Europäische Methodik und Durchführung: ESMA legt die Details fest, wie die Begrenzung für jede Art von Instrument berechnet wird. Die nationalen Aufsichtsbehörden übernehmen die Berechnung. ESMA hat die Befugnis die korrekte Anwendung zu erzwingen.
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Berichterstattung: Die Positionen von allen Handelsplätzen werden mindestens einmal am Tag an die zuständigen Börsen gemeldet. Die aggregierten Positionen werden an die ESMA gemeldet, die diese dann veröffentlicht.
Marktstruktur
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Organisierte Handelsplattform („OTF“): Neben Börsen und Multilateralen Handelsplattformen (MTF) erlaubt MiFID II eine neue Kategorie von Handelsplattformen für Nicht-Aktien Produkte wie Anleihen und Derivate, genannt Organisierte Handelsplattform. Diese Systeme unterscheiden sich von den anderen darin, dass der Betreiber nach eigenem Ermessen passende Käufer und Verkäufer zusammenführen kann.
Viele multilaterale Handelssystem, die bisher nicht reguliert waren, wie zum Beispiel Makler-Netzwerke, sind jetzt verpflichtet sich als OTFs zu registrieren. Diese Registrierung führt dazu, dass sie den gleichen Regulierungen unterstehen, die bereits existierenden Handelsplattformen. Hinzu kommt, dass jede Art von bisher bilateral durchgeführten („over the counter“) Geschäftsaktivitäten nun in eine separate Einheit überführt werden müssen, da OTFs nicht befugt sind direkt mit Kunden zu handeln. (Außerordentlich illiquide Anleihen können davon ausgenommen werden, wenn dies explizit autorisiert wurde.)
Transparenz
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Aktien: In der Regel müssen die Vorhandelskurse, die Verkaufspreise und die Volumina von allen Transaktionen auf MiFID Handelsplattformen unmittelbar veröffentlicht werden. Es gibt jedoch, wie in MiFID I, Ausnahmen von dieser Verpflichtung.
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Nicht-Aktien: Die neue Regulierung erweitert zum ersten Mal die Regelungen zur Vorhandelstransparenz auf Anleihen und Derivate. Es werden jedoch nicht die gleichen Begrenzungen wie für Aktien angewendet und es wurden weitere Ausnahmen zugelassen. So wurden Geschäften in sogenannte „Dark-Pools“ großzügiger behandelt und Preise und Volumina müssen erst veröffentlicht werden, wenn die Geschäfte abgeschlossen sind.
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Handelsverpflichtungen: Im Einklang mit den G20-Verpflichtungen müssen nun alle Derivate, die nach der EMIR-Verordnung über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden müssen, auch auf einer MiFID Handelsplattform gehandelt werden. Dies führt zu einer engen Begrenzung der bilateralen („over the counter“) Geschäfte, die nicht unter die Transparenzbestimmungen fallen.
Die neuen Regeln werden im Jahr 2017 in Kraft treten.