Sven Giegold

EU Aktionsplan Geldwäschebekämpfung: Kampf gegen Geldwäsche ist in Zeiten der Corona-Krise wichtiger denn je

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis stellte heute den neuen Aktionsplan der EU-Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. Der Aktionsplan ist die europäische Reaktion auf die großen Geldwäsche-Skandale der letzten Jahre, die wegen der schlechten Umsetzung von EU-Recht zur Bekämpfung der Geldwäsche durch die Mitgliedstaaten nicht verhindert werden konnten. Mit dem Aktionsplan reagiert die Kommission auch auf langjährige Forderungen der Grünen. In Zeiten der Corona-Krise, in der beispiellose Summen an öffentlichen Geldern zur Stabilisierung der Wirtschaft ausgegeben werden müssen, wird der Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität noch dringlicher. Derzeit wird laut Europol nur 1 Prozent aller gewaschenen Gelder aus kriminellen Händen zurückgeholt.

Der Aktionsplan kündigt unter anderem einen Koordinierungsmechanismus für die nationalen zentralen Meldestellen (FIUs), eine EU-Aufsicht über die im Sinne der Geldwäschebekämpfung Verpflichteten entweder durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) oder eine neue EU-Behörde, strengere Vorschriften gegen Cyber-Kriminalität und ein harmonisiertes Regelwerk an, das Teile der Anti-Geldwäscherichtlinie in eine direkt anwendbare Verordnung übersetzt. Die im Aktionsplan angekündigten Gesetzesvorschläge sollen Anfang 2021 kommen.

Darüber hinaus legte die Kommission ihren delegierten Rechtsakt mit der Liste der Länder mit hohem Geldwäscherisiko und ihre überarbeitete Methodik zur Erstellung dieser Liste vor. Letztere wurde gegenüber der letzten Fassung nur geringfügig geändert, ohne den Forderungen des Europäischen Parlaments Rechnung zu tragen. Sie stellt nach wie vor keine Transparenz her über die Länder, denen ein Jahr Zeit zur Anpassung ihres Rechtsrahmens eingeräumt wird, bevor sie auf die Liste gesetzt werden.

Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament und Experte für Finanzkriminalität:

„Die Kommission unternimmt endlich mutige Schritte für die Geldwäschebkämpfung auf europäischer Ebene. Angesichts der Corona-Krise und steigender öffentlicher Schulden brauchen wir mehr denn je eine Null-Toleranz-Politik gegen Geldwäsche und Steuerdumping. Durch die Pandemie ist die Bekämpfung der Geldwäsche noch wichtiger geworden. Die EU kann nicht länger hinnehmen, dass ihr Binnenmarkt für Finanzkriminalität missbraucht wird. Geldwäscheaktivitäten sind in hohem Maße grenzüberschreitend und können nur durch entschlossenes Handeln auf europäischer Ebene gestoppt werden. Ich persönlich freue mich, dass die EU-Kommission endlich viele unserer langjährigen Forderungen aufgegriffen hat.

Wir brauchen eine europäische Aufsichtsbehörde mit direkten Befugnissen über die verpflichteten Stellen und eine EU-weite Regulierung, um die Geldwäsche wirksam zu stoppen. Natürlich muss die Führung der EBA verbessert werden, aber das macht eine Bankbehörde noch lange nicht zu einer guten Aufsichtsbehörde gegen Finanzkriminalität. Die Finanzkriminalität geht weit über das Bankwesen hinaus und sollte von einer neuen Behörde mit Befugnissen in allen Sektoren der verpflichteten Einrichtungen bekämpft werden.

Angesichts der eklatanten Mängel bei der nationalen Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche muss die Kommission dringend Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten einleiten, die das EU-Recht nicht wirksam umsetzen. Gerade gegen das europaweit als Geldwäscheparadies bekannte Deutschland ist ein Vertragsverletzungsverfahren überfällig. Eine bessere Koordinierung der nationalen Finanzfahndungsstellen ist zu begrüßen, aber langfristig brauchen wir EU-Finanzinformationen und eine europäische Finanzpolizei. Die Kommission sollte im nächsten Jahr ehrgeizige Gesetzesvorschläge vorlegen, die ein wirksames Vorgehen gegen Finanzkriminalität ermöglichen und Lücken in der bestehenden Gesetzgebung schließen. Angesichts der Sicherheitsrisiken, die durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entstehen, können wir nicht länger zulassen, dass Unternehmen ihre letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer hinter Strohmännern verstecken dürfen.

Es ist schade, dass die Kommission nicht auf die Forderung des Europäischen Parlaments nach Transparenz bei der Erstellung der schwarzen Liste der Länder mit Geldwäscherisiken reagiert hat. Länder mit festgestellten Schwächen stellen bereits im Jahr vor ihrer Aufnahme in die Schwarze Liste eine Bedrohung für EU-Bürger und Finanzmärkte dar und sollten daher transparent gemacht werden“.

Link zum Aktionsplan der Kommission (Englisch): ec.europa.eu/finance/docs/law/200507-anti-money-laundering-terrorism-financing-action-plan_en.pdf

Link zu meinem 10-Punkte Plan Geldwäschebekämpfung: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2020/02/Sven-Giegold-10-Key-Proposals-AML.pdf 

 

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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