Sven Giegold

EU-Rechtsstaatsmechanismus: Von der Leyens Verhalten grenzt an institutionelle Selbstaufgabe

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute im Europäischen Parlament zur einseitigen Erklärung des Europäischen Rats, die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus aufzuschieben, Stellung bezogen. In der Sache hat die Kommissionspräsidentin an der Verzögerung der Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus festgehalten, die sie dem Europäischen Rat versprochen hat. Das Europaparlament wird heute eine Resolution der proeuropäischen Fraktionen beschließen, in der es sich u.a. rechtliche Mittel ausdrücklich vorbehält, sollte die EU-Kommission ihrer Pflicht nicht nachkommen, EU-Recht unverzüglich anzuwenden. Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, erklärt dazu:

“Wie so oft passen bei von der Leyen Worte und Taten nicht zusammen. Rhetorisch macht sie sich zur Verteidigerin der Rechtsstaatlichkeit, in ihrem Handeln ist davon aber wenig zu spüren. Das Hüten der Verträge ist keine rhetorische Übung. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass sich die EU-Kommission der Forderung des Europäischen Rats nach Aufschiebung des Rechtsstaatsmechanismus unterwirft. Die Erklärung des Europäischen Rats hat keine rechtliche Bindung. Als Hüterin der Verträge hat die EU-Kommission die Aufgabe, europäisches Recht unverzüglich durchzusetzen. Der Rechtsstaatsmechanismus ist beschlossen und muss daher umgehend von der EU-Kommission umgesetzt werden. Das beschlossene Gesetz sieht auch keine weitere Leitlinien vor. Es ist daher inakzeptabel, dass die EU-Kommission die Anwendung von Leitlinien abhängig machen will, die im Rechtsstaatsmechanismus nicht einmal vorgesehen sind. Gesetze werden in der EU vom Rat und Parlament nur gemeinsam beschlossen. Mit der Aufschiebung tut man Orban den Gefallen, dass der Rechtsstaatsmechanismus womöglich erst nach den nächsten Wahlen in Ungarn greift. Es ist ein beispielloser Vorgang, dass die EU-Kommission einwilligt, einen Rechtsakt vorerst nicht anzuwenden. Dieses Verhalten der EU-Kommission grenzt an institutionelle Selbstaufgabe. Das Europaparlament verfügt über rechtliche Mittel, um die EU-Kommission zur Rechtsumsetzung zubringen. Das Parlament duldet diesen nachlässigen Umgang mit europäischem Recht nicht. Und die Rechtsstaatlichkeit ist kein Einzelfall, vielmehr zeichnet sich ein Muster im Verhalten von der Leyens ab: Bei Migration, Geldwäsche, Umweltgesetzen oder Finanzmarktregeln vernachlässigt die EU-Kommission ebenfalls ihre Aufgabe zur Rechtsdurchsetzung. Von der Leyen scheut viel zu häufig, Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einzuleiten. Das Amtsverständnis der EU-Kommissionspräsidentin ist äußerst fragwürdig. Eine EU-Kommission, die das europäische Recht unzureichend durchsetzt, schadet langfristig dem Vertrauen in Europa.”

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Resolutionsentwurf des Europaparlaments: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0428_DE.html

Rede Ursula von der Leyens vor dem Plenum des Europaparlaments: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/ov/speech_20_2442

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