Am heutigen Mittwoch hat das Europäische Parlament über einen Bericht zur Europäischen Bürgerinitiative abgestimmt. Die Abgeordneten fordern darin weitgehende Vereinfachungen der Regeln, damit solche Initiativen leichter organisiert werden können. Allerdings haben die Abgeordneten es abgelehnt, einem Vorschlag der Grünen/EFA-Fraktion zu folgen, der die EU-Kommission stärker in die Pflicht genommen hätte, innerhalb von zwölf Monaten mit einem Gesetzesvorschlag auf eine solche Bürgerinitiative zu reagieren. Das Abstimmungsergebnis kommentiert Sven Giegold, Mitglied im zuständigen Verfassungsausschuss:
„Der Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene wird der Rücken gestärkt. Die Bürgerinitiative muss einfacher in der Organisation und stärker in ihrer politischen Wirkung werden. Die Abgeordneten haben ein deutliches Zeichen zur Stärkung des wichtigsten Instrument für direkte Bürgerbeteiligung in der EU zwischen Wahlen gesetzt. In Zukunft sollen Urheber solcher Petitionen Anspruch auf rechtliche und technische Hilfe für ihre Initiative haben und können finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt beantragen. Außerdem werden die Anforderungen an die Daten herunter geschraubt.
Eine Mehrheit aus konservativen, liberalen und sozialdemokratischen Abgeordneten hat aber verhindert, dass die EU-Kommission noch stärker bei erfolgreichen Bürgerinitiativen in die Pflicht genommen wird. Als Wermutstropfen bleibt, dass die EU-Kommission oder das Europaparlament nicht zu ernsthaften Konsequenzen aus jeder erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative verpflichtet werden. Offenbar fürchten sich einige Abgeordnete vor den Vorschlägen aus der Bevölkerung. Es wäre sinnvoll, wenn die EU-Kommission einen Vorschlag spätestens zwölf Monate nach Einreichen der erforderlichen Unterschriften präsentieren muss. Die Mehrheit hat sogar die Rolle des EU-Parlaments als aktive Vertretung der Bürger beschnitten und es abgelehnt, dass das Parlament sich verpflichtet, aktiv zu werden, wenn die EU-Kommission keinen Vorschlag vorlegt. Es ist ein Trauerspiel, dass die gewählten Volksvertreter der Bürgerbeteiligung in der Europäische Union nicht mehr Schlagkraft verleihen wollen.“
So haben die deutschen Abgeordneten abgestimmt:
Und hier das Abstimmungsverhalten Name für Name:
Zum Vergleich:
Unser Grüner Änderungsantrag 7 zur Ziffer 30 des Berichts
30. fordert die Kommission auf, den Wortlaut von Artikel 10 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 zu prüfen, um eine ordnungsgemäße Weiterbehandlung einer erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative zu ermöglichen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit der Vorbereitung eines Rechtsakts zu erfolgreichen europäischen Bürgerinitiativen innerhalb von 12 Monaten nach deren Einreichung zu beginnen;
…und der Änderungsantrag 4 zur Ziffer 30 von Konservativen und Sozialdemokraten, der sich durchgesetzt hat:
30. fordert die Kommission auf, den Wortlaut von Artikel 10 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 zu prüfen, um eine ordnungsgemäße Weiterbehandlung einer erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative zu ermöglichen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit der Vorbereitung eines Rechtsakts zu erfolgreichen europäischen Bürgerinitiativen innerhalb von 12 Monaten nach der Abgabe einer befürwortenden Stellungnahme zu beginnen;